Korruptionsverfahren

Drei Jahre Haft: Sarkozy verliert Berufung gegen Bestechungsurteil

Sarkozy war 2021 wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Sarkozy war 2021 wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.REUTERS
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Drei Jahre, eines davon mit Fußfessel: Frankreichs ehemaliger Präsident hat das Berufungsverfahren in einem Korruptionsverfahren verloren. Seine Anwältin kündigt Revision an.

Gefasst nimmt Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy das Urteil in seinem Berufungsprozess entgegen: drei Jahre Haft wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme. Seine Hoffnung auf ein milderes Urteil als in erster Instanz wurde am Mittwoch enttäuscht. Das Gericht in Paris blieb bei dem Strafmaß, das der ehemalige Star der Konservativen vor zwei Jahren erhalten hatte.

Zwei Jahre Haft bleiben auf Bewährung ausgesetzt, eines jedoch muss Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Doch der 68-Jährige will den Schuldspruch keinesfalls hinnehmen.

„Wir geben diesen Kampf nicht auf"

"Wir geben diesen Kampf nicht auf, der ein gerechter Kampf ist angesichts eines besonders ungerechten Urteils", sagte Sarkozys Anwältin Jacqueline Laffont und kündigte Revision an. Sie beteuerte: "Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht." Der ehemalige Staatschef selbst hatte damals im Verfahren angeprangert: "Wo sind die Beweise? Es gibt keine Beweise." Theatralisch fügte er hinzu: "Ich verteidige hier meinen Stolz."

Das Gericht ging mit seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die drei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung wollte Freispruch. Konkret geht es darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, vom damaligen Generalanwalt beim Kassationsgericht, Gilbert Azibert, Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei einer Bewerbung um einen besseren Posten angeboten.

Gericht bestätigt Strafen

Das Gericht sieht die Vorwürfe als erwiesen an. Die Vorsitzende Richterin Sophie Clément sagte in der Urteilsbegründung, die Taten wögen umso schwerer, da sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen.

Die Bestätigung des Urteils ist für Sarkozy ein harter Schlag. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in Frankreichs jüngerer Geschichte beispiellos. Für "Sarko" kommt noch eine Härte hinzu: Das Berufungsgericht urteilte, seine Bürgerrechte für drei Jahre auszusetzen. Das bedeutet, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte. Damit lägen einem Comeback, über das immer wieder spekuliert wurde, weitere Steine im Weg.

In weitere Affären verstrickt

Der Fall ist bei weitem nicht die einzige Affäre, wegen der sich Sarkozy verantworten muss. Im November soll der Berufungsprozess um überhöhte Wahlkampfkosten für seine letztlich gescheiterte Kampagne zur Wiederwahl 2012 starten. In erster Instanz wurde er deshalb zu einem Jahr Haft verurteilt. Außerdem droht ein Prozess wegen mutmaßlicher Millionenhilfe aus Libyen für den Wahlkampf 2007. Er streitet alle Vorwürfe ab.

Schon Sarkozys Amtszeit im Élyséepalast von 2007 bis 2012 war von Affären um reiche Freunde, Günstlingswirtschaft und maßlose Regierungsmitglieder geprägt. Die Wahl 2012 verlor er als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande. Fünf Jahre später scheiterte er bereits im parteiinternen Auswahlverfahren. Trotz seines juristischen Hürdenlaufs und ohne Ämter gilt er bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten noch immer als Führungsikone. Heute ist Emmanuel Macron in zweiter Amtszeit französischer Präsident.

(APA/dpa)

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