Krypto

EU erschwert Geldwäsche mit Kryptowährung

Neue Vorschrift verpflichtet Anbieter digitaler Währungen zu Offenlegung ihrer Kunden.

Wien. Kryptowährungen dienen mittlerweile sämtlichen Formen des organisierten Verbrechens zur Wäsche illegal erzielter Einkünfte, warnte das Europäische Polizeiamt Europol erst vor wenigen Monaten in einem umfassenden Bericht. Ein neues EU-Gesetz soll dies fortan deutlich erschweren. Künftig müssen Unternehmen, die Kryptodienstleistungen anbieten, Angaben über die Auftraggeber und die Begünstigten der von ihnen durchgeführten Transfers erheben und den Finanzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten übermitteln – und das unabhängig davon, wie groß (beziehungsweise klein) die transferierten Beträge sind. Damit soll es im Verdachtsfall auch den Ermittlungsbehörden möglich werden, suspekte Transaktionen rückzuverfolgen und gegebenenfalls zu stoppen.

„Die heutige Entscheidung ist eine unerfreuliche Nachricht für diejenigen, die Kryptowerte für ihre illegalen Aktivitäten zur Umgehung von EU-Sanktionen oder zur Finanzierung von Terrorismus und Krieg missbraucht haben. In Europa werden sie dies nicht mehr tun können, ohne aufgedeckt zu werden. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Bekämpfung von Geldwäsche“, ließ die schwedische Finanzministerin, Elisabeth Svantesson, mitteilen. Schweden führt bis Ende Juni den EU-Ratsvorsitz.

Ab 2026 erhält Finanz Daten

Mit diesem Beschluss des Rates, also der nationalen Regierungen, ist das Paket zur Bekämpfung des kriminellen Missbrauchs von Kryptowerten fix. Es enthält auch eine Verordnung, kraft der ab 1. Jänner 2026 die nationalen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten grenzüberschreitend Daten über Kryptotransaktionen austauschen werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, um der Steuerhinterziehung über diverse „Coins“ Einhalt zu gebieten.
Schon früher, nämlich laut Ratssekretariat im Dezember 2024, wird die erwähnte Transparenzvorschrift für die Kryptotransfers in Kraft treten. (go)

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