Julian Hessenthaler, der Produzent des Ibiza-Videos, zieht vor den Menschenrechts-Gerichtshof.
Wien/Straßburg. Politisch gesehen hat das Ibiza-Video ein Erdbeben ausgelöst. Türkis-Blau zerbrach. Neuwahlen brachten Türkis-Grün. Aber strafrechtlich war an den großen Tönen, die die FPÖ-Männer Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus spuckten, nichts dran. Nur einen hat es erwischt: den Video-Produzenten Julian Hessenthaler. Dieser will allerdings auch nicht übrig bleiben und klagt nun die Republik Österreich.
Genau genommen hat der „Ibiza-Detektiv“ (so wird Hessenthaler gerne genannt) Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Und zwar wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren. Diese Beschwerde erhält massive Vorwürfe gegen österreichische Behörden. Das Papier liegt der „Presse“ vor.
Strache hat sich als „Ibiza-Wortführer“ (2017) deshalb nicht strafbar gemacht, weil er einer vermeintlich spendablen Oligarchen-Nichte zwar so Manches in Aussicht stellte, er selbst damals aber noch gar kein Regierungsamt bekleidete. Diese Gesetzeslücke soll zwar geschlossen werden. Passiert ist dies aber noch immer nicht.