Energie

Regierung finalisiert Gesetz für Ausgleich von Stromkosten

Zuschuss von insgesamt 233 Mio. Euro für Industrieunternehmen.

Wien. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag für ein Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 finalisiert. Für Industrieunternehmen, die Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben müssen, sollen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten aus dem Vorjahr mit in Summe 233 Mio. Euro kompensiert werden. Das solle Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sichern, sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) laut einer Aussendung.

Das Gesetz zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank AWS erfolgen. Die Zeit dränge, denn die Inanspruchnahme der Kompensationszahlungen sei beihilfenrechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen für 2022 bis Ende 2023 erfolgen, sagte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie der WKO. Das Gesetz muss noch vom Parlament beschlossen und von der EU-Kommission abgesegnet werden. WKO und Industriellenvereinigung (IV) fordern Kompensationen nicht nur für 2022, sondern für jedes Jahr bis 2030. Die IV verlangt zudem eine – derzeit nicht vorgesehene – Möglichkeit zur Kombinierung mit dem Energiekostenzuschuss.

(APA)

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