Unverhältnismäßig

Handfeste Anhaltung: Polizist bringt Radlerin zu Sturz

Höchstgericht billigt Tadel des Verwaltungsgerichts Wien an Zwangsmaßnahme.

Wien. Mit Sonnenbrille und Kopfhörern über den Ohren überquerte eine Radfahrerin bei Rot eine Kreuzung. Sie mag dabei allerlei wahrgenommen haben, bloß das eine nicht: dass ein Polizist sie dabei beobachtet hatte und deshalb anhalten wollte.

Das tat der Uniformierte denn auch, und zwar in einer ganz buchstäblichen Form, nämlich mit seinen beiden Händen. Wie sich angesichts der konkreten Umstände herausstellen sollte, ging der Polizist damit zu weit.

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