Beleidigung

Wer vom Mord liest, darf sich über den Täter ärgern

Zuerst erreichte ein Mörder ein Urteil gegen einen Mann, der ihn beschimpft hatte. Der OGH aber hat nun Verständnis für das Wut-Posting.

Wien. Der Mörder selbst ist inzwischen rechtskräftig verurteilt. Der Serbe hatte seine Ehefrau mit zwei Messern und acht Stichen umgebracht. Die kleinen Kinder des früheren Paares (ein und drei Jahre alt) waren zu dem Zeitpunkt in derselben Wohnung. Und der Mann hätte in diese gar nicht kommen dürfen, bestand doch ein Kontakt- und Besuchsverbot gegen ihn.


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