Beleidigung

Wer vom Mord liest, darf sich über den Täter ärgern

Zuerst erreichte ein Mörder ein Urteil gegen einen Mann, der ihn beschimpft hatte. Der OGH aber hat nun Verständnis für das Wut-Posting.

Wien. Der Mörder selbst ist inzwischen rechtskräftig verurteilt. Der Serbe hatte seine Ehefrau mit zwei Messern und acht Stichen umgebracht. Die kleinen Kinder des früheren Paares (ein und drei Jahre alt) waren zu dem Zeitpunkt in derselben Wohnung. Und der Mann hätte in diese gar nicht kommen dürfen, bestand doch ein Kontakt- und Besuchsverbot gegen ihn.

Als im März 2021 eine Zeitung über den Fall berichtete und den Artikel auf Facebook postete, war der Mörder noch ein mutmaßlicher. Ein Leser war aber empört: „So eine Missgeburt, echt!!“, postete der Mann unter den Zeitungsartikel. „Die Arme hatte sicher mega angst vor ihm!!“, schrieb der Leser noch dazu. Der Mörder verlangte darauf, dass der Verfasser dieser Zeilen wegen Beleidigung strafrechtlich verurteilt wird. Und der Serbe hätte damit auch Erfolg gehabt, wenn nicht noch die Generalprokuratur zugunsten des Nachrichtenkonsumenten eingeschritten wäre – und seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof (OGH) gebracht hätte. Aber warum bleibt dem Verfasser des Postings nun doch eine Strafe erspart?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.