Gastbeitrag

Deutsches Lieferkettengesetz zieht weite Kreise

Laut Beschwerden hätten internationale Firmen zu wenig auf ordentliche Arbeitsbedingungen in Bangladesch geachtet.
Laut Beschwerden hätten internationale Firmen zu wenig auf ordentliche Arbeitsbedingungen in Bangladesch geachtet.APA/AFP/MUNIR UZ ZAMAN
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Die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen in Deutschland im Interesse des weltweiten Menschenrechtsschutzes treffen, wirken sich auch auf österreichische Unternehmen aus. Auch ohne dass noch EU-weite Regeln in Kraft wären.

Wien. Seit 1. Jänner ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft. Es gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die dort mindestens 3000 Beschäftigte haben (ab 2024 nur mehr 1000). Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen den Umweltschutz entlang der Lieferkette zu verhindern. Neben umfassenden Sorgfaltspflichten, verpflichtender Risikoanalyse und Risikomanagement, wird den Unternehmen auch die Verankerung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich bzw. gegenüber unmittelbaren Zulieferern vorgeschrieben. Bei Verstoß drohen hohe Geldstrafen.

Es wird nun auch ernst: Die ersten Beschwerden liegen am Tisch. Grund sind Textilfabriken in Bangladesch, die internationale Big Player beliefern. Um auf (vermeintliche) Missstände in den lokalen (Textil-)Zulieferbetrieben hinzuweisen, nutzten Menschenrechtsorganisationen erstmals das LkSG. Der Fall verdeutlicht den Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen und ihre Lieferketten.

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