Justizministerin Alma Zadić plant eine Gesetzesänderung für Hauptversammlungen. Experten schlagen Alarm und warnen vor gravierender Gefahr für Eigentumsrechte.
Mit einer Aktie besitzt man quasi ein Stück von einem Konzern. Aber wirklich etwas bestimmen darf man selten – mit einer Ausnahme: in der Hauptversammlung (HV). Dabei handelt es sich um eine Mitgliederversammlung, die neben Vorstand und Aufsichtsrat als drittes Organ einer Aktiengesellschaft gilt.
Einmal im Jahr wird der Spieß zwischen Privatanleger und Konzernboss umgedreht. Dann dürfen Kleinaktionäre auf Augenhöhe mit dem Vorstand ins Gericht gehen, Anregungen geben, Kritik äußern sowie Fragen stellen. Es ist für private Anleger das einzige Mal, dass sie wirklich zu Wort kommen. Ihr Rederecht ist aktienrechtlich verankert. Oft gipfeln die Veranstaltungen in belebten Diskussionen oder werden sogar von Protesten gestört. Es gibt emotionale Eingangsstatements, Zwischenrufe und Gelächter. Der Vorstand muss alle Fragen nach bestem Gewissen beantworten. Die Expertise der Kleinanleger stellt mitunter die der besten Finanzjournalisten in den Schatten.