Neues Gesetz

Wie sollen wir künftig heizen? Holpriger Start für Wärmewende

Heizen mit Erdgas soll ein Ablaufdatum haben. Nur für Fernwärme gilt das nicht.
Heizen mit Erdgas soll ein Ablaufdatum haben. Nur für Fernwärme gilt das nicht.(c) Marin Goleminov
  • Drucken

Die Regierungsvorlage für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz liegt seit Monaten auf Eis. Aber nicht nur das: Gegen manche der Regelungen gibt es verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken.

Um die Pläne für ein Heizungsgesetz in Deutschland laufen seit Wochen heftige Diskussionen: Ist die Wärmewende – weg von fossilen Brennstoffen – im vorgesehenen Tempo technisch machbar? Und wie lässt sie sich auf sozial verträgliche Art umsetzen? Daran scheiden sich die Geister, erste Nachbesserungen an dem Entwurf wurden angekündigt. Erklärtes Ziel ist dennoch eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause.

Vergleichsweise ruhig ist es dagegen in Österreich um das Pendant zu dieser Regelung geworden: Die Regierungsvorlage für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) liegt seit November des Vorjahres auf Eis. Zur Erinnerung: Geplant war ein Inkrafttreten bis zum Jahreswechsel, demnach hätte zum z. B. bereits ab 1. Jänner 2023 der Einbau von Gasheizungen in neuen Gebäuden verboten sein sollen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.