Rechtsmittel

WKStA will strengere Strafe für Ex-Familienministerin Karmasin

Die WKStA-Oberstaatsanwälte Roland Koch (links) und Gregor Adamovic wollen das Karmasin-Urteil nicht tatenlos hinnehmen.
Die WKStA-Oberstaatsanwälte Roland Koch (links) und Gregor Adamovic wollen das Karmasin-Urteil nicht tatenlos hinnehmen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Nach dem erstinstanzlichen Urteil für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin hat die Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) in Absprache mit den Oberinstanzen entschieden, dass sie Rechtsmittel anmelden wird. Denn: Die Behörde will den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs nicht akzeptieren.

Das war absehbar: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die WKStA, nimmt den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs nicht hin. Wenn es nach den Korruptions-Jägern geht, soll Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (Amtszeit: 2013 bis 2017, von der ÖVP nominiert) auch wegen schweren Betrugs verurteilt werden (bis drei Jahre Haft drohen).
Und auch in dem Punkt, in dem die Ex-Politikerin am Dienstag erstinstanzlich verurteilt wurde, will die WKStA eine Änderung: Die Strafe, 15 Monate Haft auf Bewährung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen im Zusammenhang mit Studien für das Sportministerium, ist der Behörde zu milde.

Fazit: Hinsichtlich des Betrugs-Freispruchs – Stichwort: unerlaubte Gehaltsfortzahlungen – hat die WKStA Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Und die bedingte Haftstrafe soll nun per Berufung strenger werden. Im Plädoyer hatten die beiden Oberstaatsanwälte, Gregor Adamovic und Roland Koch, „spürbare teilbedingte Haft“ verlangt. Dass die Strafe vom Gericht zur Gänze bedingt nachgesehen wurde (Karmasin müsste also, wenn es dabei bliebe, nicht hinter Gitter), ist gar nicht im Sinne der Anklage. Diese hat ihre Rechtsmittel-Ankündigung übrigens mit den Oberbehörden abgesprochen: Da es sich um einen berichtspflichtigen Akt handelt, waren auch Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebunden.


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