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Nach EuGH-Urteil sind beim Heumarkt-Projekt weiter viele Fragen offen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein am Donnerstag veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Thematik Umweltverträglichkeitsprüfung hat zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.

Während die Stadt Wien dem Urteil keine Relevanz für das konkrete Bauvorhaben beimisst, sprechen die Projektgegner von einem Erfolg. Die Betreiber wiederum sehen nun das Verwaltungsgericht Wien am Zug.

Der EuGH kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen darf. Wenn ein EU-Staat Schwellenwerte festlegt, seien auch andere Aspekte als der Standort zu berücksichtigen. Befinde sich das Projekt - wie das beim Heumarkt-Hochhaus der Fall sei - im Kerngebiet einer UNESCO-Welterbestätte, sei das Kriterium Standort besonders relevant, so die Luxemburger Richter.

Laut österreichischem Recht muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Städtebauprojekte ab einer Fläche von mindestens 15 Hektar und einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 150.000 Quadratmeter durchgeführt werden. Das Heumarkt-Projekt liegt mit 1,55 Hektar bzw. 89.000 Quadratmeter unter den Schwellenwerten.

Geteilter Meinung

Die Stadt Wien sieht das Urteil betont unaufgeregt. Der EuGH habe bewertet, ob die EU-UVP-Richtlinie europarechtskonform in österreichische Gesetzesmaterie umgesetzt wurde, ließ Landtagspräsident und Welterbe-Beauftragter Ernst Woller (SPÖ) wissen. "Das vorliegende Urteil trifft jedoch keine Aussage zur Frage der Umweltverträglichkeit des Projektes Heumarkt." Zudem habe Österreich das UVP-Bundesgesetz bereits novelliert, das Urteil beziehe sich daher auf eine nicht mehr aktuelle Gesetzeslage und stehe auch in keinem Zusammenhang mit dem 2021 adaptierten Heumarkt-Projekt.

Die Umweltorganisation "Alliance for Nature" erkennt im Urteil indes einen Erfolg. "Zukünftig müssen in Österreich nicht nur Stadtteile, sondern auch einzelne Bauprojekte, die ihrem Wesen nach 'städtisch' sind, einer UVP unterzogen werden, dies bevor andere Genehmigungen - darunter insbesondere Baubewilligung - erteilt werden", hielt Piotr Pyka, Anwalt der NGO, fest.

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