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Roger Waters im Nazi-Mantel: Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Roger Waters Anfang Mai in Paris.
Roger Waters Anfang Mai in Paris.(c) APA/AFP/ANNA KURTH (ANNA KURTH)
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Der Pink-Floyd-Mitbegründer trug bei einem Konzert in Berlin einen Mantel, der an eine SS-Uniform erinnert. Das ist allerdings seine Rolle bei „In The Flesh“ aus dem Album „The Wall“.

Nach polizeilichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung hat der umstrittene Rockmusiker Roger Waters seinen Auftritt in Frankfurt ohne Ledermantel und Armbinde absolviert. Weil er die Geschichte der Frankfurter Festhalle kenne, verzichte er darauf, sich im zweiten Teil seiner Show "als Demagoge" zu verkleiden, sagte Waters am Sonntagabend zu Beginn seines gut zweieinhalbstündigen Konzerts. Dem Mitbegründer der Rockband Pink Floyd wird immer wieder Antisemitismus vorgeworfen.

Deshalb hatten zuvor hunderte Menschen vor der Festhalle gegen seinen Auftritt demonstriert, darunter auch der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD). Er warf Waters vor, "unter dem Deckmantel der Freiheit" antisemitisches Gedankengut zu verbreiten, "und so jemanden wollen wir nicht in unserer Stadt haben". In der Frankfurter Festhalle als Veranstaltungsort des Konzerts waren im Zuge der Pogromnacht 1938 mehr als 3.000 jüdische Männer zusammengetrieben und misshandelt worden, um schließlich deportiert zu werden. Waters sagte, er fühle das Leid, das den Menschen an diesem Ort widerfahren sei. Er wisse, dass ihm viele Menschen vorwerfen, ein Antisemit zu sein. "Das bin ich nicht", so Waters unter dem Jubel vieler Zuschauer. Kurzzeitig brach der Musiker auch in Tränen aus.

Bei Konzerten hatte der 79-Jährige auch Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen lassen. Auch in Frankfurt gab es am Sonntagabend einen solchen Ballon, aber wie bei den anderen bisherigen Deutschland-Konzerten ohne Davidstern. Mehrfach ergriff der Musiker das Wort und gab politische Statements ab. gegen Kapitalismus, Krieg, Militarismus und zu anderen Themen. 

Bereits zuvor hatte es bundesweit viel Kritik an den Konzerten von Waters gegeben. Dem 79-Jährigen wird seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) vorgeworfen, die zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter wegen des Vorgehens gegenüber den Palästinensern aufruft.

Verdacht auf Volksverhetzung - in einer Rolle

Am Freitag war zudem bekanntgeworden, dass die Berliner Polizei Ermittlungen gegen Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgenommen hat. Hintergrund ist die Bühnenbekleidung des Musikers während seiner Konzerte am 17. und 18. Mai in Berlin: Roger Waterstrug einen langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde, auf der ein weißer Kreis mit einem Symbol abgebildet ist. Die Kleider seien geeignet, „die Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes zu verherrlichen“, erklärte ein Berliner Polizeisprecher.

Der Auftritt ist allerdings schon lange Teil der Bühnenshow zum Song „In The Flesh“ von Pink Floyds Album „The Wall“. Darin schlüpft Waters in die Rolle eines Rockstars, der in den Wahnsinn abdriftet und halluziniert, er sei ein Diktator, der Minderheiten erschießen will. Am Ende der Performance greift Waters dann zur Maschinenpistole und feuert Platzpatronen über die Köpfe des Publikums - wie in den sozialen Medien nun vielfach geteilt.

Waters hatte sich gegen den Verdacht der Volksverhetzung gewehrt. "Die Elemente meines Auftritts, die infrage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen", hieß es in einem Statement seines Anwalts.

Kunstfreiheit

Ursprünglich sollte Waters' Show in Frankfurt wegen der Antisemitismusvorwürfe abgesagt werden. Waters hatte dagegen geklagt und vom Frankfurter Verwaltungsgericht Ende April Recht bekommen. Das Gericht hatte sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit berufen. Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Der Auftritt relativiere oder verherrliche aber nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten, befand das Gericht.

(APA/AFP/red.)

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