Gastkommentar

Doskonomics im Burgenland

Die Wirtschaftspolitik des burgenländischen Landeshauptmanns folgt dem Motto: „Mehr Staat, weniger privat“.

Der Autor

Stefan Brocza (* 1967) ist Experte für Europarecht und int. Beziehungen.

Doskonomics umschreibt die Wirtschaftspolitik des burgenländischen Landeshauptmanns Doskozil, die hauptsächlich darin besteht, eigenmächtig zu verstaatlichen und Geld auszugeben. Nach dem Motto „mehr Staat, weniger privat“ wird willkürlich herumgefuhrwerkt, als pannonisches Mischwesen aus Nicolás Maduro und Jörg Haider in die Wirtschaft eingegriffen. Jüngster Streich: Baugrundpreise im Burgenland.

Am 16. Mai hat die burgenländische Landesregierung eine Verordnung erlassen, mit der – laut Titel – „leistbare Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland festgelegt werden“. Was nach einem massiven Eingriff der Politik in den freien Markt des Grundstückhandels klingt und von Doskozils Parteigängern entsprechend medial auch gleich vorab gefeiert wurde, relativiert sich bei näherer Betrachtung rasch. Worum es sich nämlich tatsächlich handelt, ist eine Verordnung auf Basis des burgenländischen Raumplanungsgesetzes, mit der Gemeinden verpflichtet werden, Baulandgrundstücke zu einem „günstigen Kaufpreis“ an Gemeindebürgerinnen und -bürger abzugeben. In einer Anlage zu dieser Verordnung werden für jede burgenländische Gemeinde einzeln die jeweiligen Kaufpreise gleich mitverordnet. Basis für die Kalkulation ist der örtliche Grünlandpreis plus Aufschließungskosten, Ergebnis sind bemerkenswerte Quadratmeterpreise zwischen 50 und 119 Euro. Um diesen Preis (oder billiger) müssen Gemeinden also ihre Baugrundstücke abgeben.

Nun mag man das auf den ersten Blick als beachtliche Maßnahme zur Schaffung günstigen Wohnraums (zudem auch noch im Eigentum) ansehen. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch feststellen, dass hier wieder einmal ein politischer Schnellschuss produziert wurde, ohne die Konsequenzen des eigenen Tuns wirklich durchzudenken. Anders kann man sich jedenfalls nicht erklären, warum in den Erläuterungen zur Verordnung lapidar festgestellt wird, dass diese keinerlei finanzielle und rechtliche Auswirkungen habe.

Natürlich wird massiv in das Eigentumsrecht jeder einzelnen burgenländischen Gemeinde eingegriffen, wenn man mittels Verordnung der Landesregierung Höchstpreise für den Verkauf von Grundstücken festschreibt. Da wird Gemeindevermögen auf dem Verordnungsweg zwangsenteignet. Zudem finden sich auch gleich noch zahlreiche handwerkliche Fehler in der Verordnung selbst. Einmal „muss“ verkauft werden, an anderer Stelle „kann“ verkauft werden. Auch hat man vergessen klar zu definieren, wer denn diese kaufberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger genau sind.

Husch Pfusch für den Effekt

Muss man eine bestimmte Zeit in der Gemeinde leben, um in den Genuss billigen Baulandes zu gelangen? Und was passiert mit den dann billig verkauften Grundstücken? Gibt es eine Art Mindestbehaltdauer, bei deren Nichteinhaltung Aufzahlungen auf den ortsüblichen Preis zu erfolgen haben? Auch das hat man vergessen zu regeln. Es gibt jedenfalls keine Vorkehrungen, dass diese billigen Grundstücke nicht umgehend (mit entsprechendem Aufschlag) an Gemeindefremde weiterverkauft werden könnten.

Erklärungsbedürftig bleibt auch, warum diese Verordnung vom 16. Mai 2023 rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft gesetzt wurde. Wie soll, wie kann so etwas rechtlich korrekt vollzogen werden? Müssen Grundstücksverkäufe seit dem 1. Jänner 2022 rückwirkend angepasst werden? Eine offensichtliche Husch-Pfusch-Verordnung, rein auf den politischen Effekt hin zusammengeschustert. Nicht durchdacht. Oder falls doch, dann mit dem politischen Kalkül, möglichem Missbrauch bewusst nicht von vornherein einen Riegel vorzuschieben.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2023)

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