EU-Ratsvorsitz

Wie man Ungarns und Polens EU-Ratsvorsitz stoppen könnte

Von Mitte 2024 bis Mitte 2025 werden jene beiden Mitglieder den Rat führen, die ihre Rechtsstaatlichkeit gezielt untergraben. Eine Juristenorganisation skizziert rechtliche Wege, ihnen darum die Präsidentschaft zu entziehen.

Der Zufall treibt abgründigen Schabernack mit der EU: Das gesamte erste Jahr des nächsten Europaparlaments und der neuen Europäischen Kommission wird der Ratsvorsitz in Händen jener Mitgliedstaaten liegen, die wegen schwerer Verstöße gegen die Grundwerte der Union von Milliardensubventionen aus Brüssel ausgesperrt sind und wegen ihrer Untergrabung des Rechtsstaates zumindest theoretisch ihr Stimmrecht zeitweilig verlieren könnten. Ungarn wird gemäß dem derzeitigen Plan am 1. Juli 2024 seine Ratspräsidentschaft antreten, also drei Wochen nach der Europawahl. Am 1. Jänner 2025 folgt Polen.

Seit einigen Tagen wird die Frage, ob vor allem Ungarn der Ratsvorsitz nicht entzogen werden könnte, nicht nur in den Brüsseler Institutionen angestrengt diskutiert. Am Donnerstag wird das EU-Parlament bei seiner Plenarsitzung in Brüssel eine Entschließung verabschieden, die zumindest laut infrage stellt, ob Ungarn überhaupt in der Lage sein wird, als „ehrlicher Makler“ sechs Monate lang die Geschäfte des Rates zu führen. Diese Entschließung ist allerdings ohne rechtliche Wirkung. Es liegt einzig in den Händen des Rates, also der Regierungen der Mitgliedstaaten, beziehungsweise des Europäischen Rates, also der 27 Staats- und Regierungschefs, diese Frage zu entscheiden.

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