Haftung

Radfahrer dürfen vor Hunden Angst haben

Der „Casus Belli“: Die Laute eines Hundes sorgten für den Konflikt vor Gericht.
Der „Casus Belli“: Die Laute eines Hundes sorgten für den Konflikt vor Gericht.Getty Images
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Weil ein Hund bellend auf sie zukam, schreckte sich eine Frau und stürzte. Das sei eine verständliche Reaktion, sagt der OGH, es gibt Schadenersatz. Auch bei sonst braven Tieren müssten ihre Halter aufpassen, betonen die Richter.

Wien. In zwei Urteilen nimmt der Oberste Gerichtshof (OGH) Halter von Hunden in die Pflicht. Gemein ist beiden Urteilen, dass man als Herrchen oder Frauchen sein Tier nicht so einfach frei herumlaufen lassen darf.

Aber auch die Frage, welche Reaktion auf tierisches Verhalten menschlich ist, mussten die Höchstrichter klären. In einem Fall, weil eine Frau noch ohne direkten Kontakt mit dem Hund vom Rad gefallen war. Im anderen, weil ein Tier auf einer Hundefreilauffläche gegen das Knie einer gegen den Hund schon protestierenden Frau geprallt war und diese verletzt hatte.


„Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat“, sagt der Gesetzgeber. Der Halter hat dabei zu beweisen, dass er das Tier ordnungsgemäß verwahrt hat. Die Radfahrerin war auf einem Güterweg unterwegs gewesen, als das Tier bellend auf sie zulief. Die Frau wich aus Angst aus und kam zu Sturz. Verwahrt gewesen war die Hündin mitnichten. Sie war nicht angeleint und konnte gänzlich unbeaufsichtigt vor dem Gehöft ihres Frauchens herumrennen.

Die Radfahrerin begehrte Schadenersatz für ihre Verletzungen. Mitverschulden dürfe man ihr keines anlasten, meinte sie, denn ihr Auslenkmanöver sei eine entschuldbare Schreckreaktion gewesen. Die ersten beiden Instanzen, zuletzt das Oberlandesgericht Linz, gaben der Verletzten recht. Die Hundehalterin zog aber noch vor den OGH. Sie argumentierte damit, dass nicht einmal klar sei, ob die Hündin sich zum Unfallzeitpunkt schon auf der Straße oder noch auf dem angrenzenden Grünstreifen befunden hatte.

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