Weil ein Hund bellend auf sie zukam, schreckte sich eine Frau und stürzte. Das sei eine verständliche Reaktion, sagt der OGH, es gibt Schadenersatz. Auch bei sonst braven Tieren müssten ihre Halter aufpassen, betonen die Richter.
Wien. In zwei Urteilen nimmt der Oberste Gerichtshof (OGH) Halter von Hunden in die Pflicht. Gemein ist beiden Urteilen, dass man als Herrchen oder Frauchen sein Tier nicht so einfach frei herumlaufen lassen darf.
Aber auch die Frage, welche Reaktion auf tierisches Verhalten menschlich ist, mussten die Höchstrichter klären. In einem Fall, weil eine Frau noch ohne direkten Kontakt mit dem Hund vom Rad gefallen war. Im anderen, weil ein Tier auf einer Hundefreilauffläche gegen das Knie einer gegen den Hund schon protestierenden Frau geprallt war und diese verletzt hatte.