Auskunftspflicht

Gericht verlangt mehr Transparenz Wiens: Amtsmissbrauch droht

Jahrelanger Streit um Auskünfte über Sparvorschläge an die Stadt steuert auf Höhepunkt zu: Strafurteile stehen im Raum.

Wien. Ausdauer kann man der Wiener Stadtverwaltung nicht absprechen. Sie hat es zuwege gebracht, rechtswidrig eine schon vor mehr als sechs Jahren erstmals verlangte Auskunft zurückzuhalten.

Die Folgen der Weigerung könnten jetzt allerdings eine neue Dimension erreichen: Im bisher letzten Verfahren wegen der mangelnden Transparenz stellt das Wiener Landesverwaltungsgericht nun eine strafrechtliche Verantwortung der handelnden Beamtinnen und Beamten in den Raum.
Es geschah in einer Pressekonferenz am 18. Oktober 2016, dass der damalige Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) eine große Strukturreform ankündigte. Bis zu 100 Millionen Euro sollten damit eingespart werden, unter anderem auf Basis von rund 1200 Vorschlägen von Beschäftigten der Stadt. 740 waren in die engere Wahl gekommen, Häupl wollte darüber „tabulos diskutieren“.

Kompletten Wortlaut verlangt

Für einen Wiener Journalisten und damit letztlich die Öffentlichkeit blieben die Vorschläge hingegen sehr wohl tabu. Markus Hametner, Vertreter des „Forum Informationsfreiheit“, hatte bezüglich der „Vorschläge zu Effizienzmaßnahmen“ eine offizielle Anfrage ans Rathaus gerichtet: Gestützt auf das Wiener Auskunftspflichtgesetz beantragte Hametner „vollständige Auflistungen“ des Wortlauts sowohl der gesammelten Vorschläge als auch der „Ergebnisse der Prüfungen“ derselben.

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