Rechtspanorama

Handy liegen gelassen, Chef abgehört: Job weg

Vorstandssekretärin bekämpfte ihre Entlassung vergebens.

Wien. Nur zu gern wollte die Vorstandssekretärin einer Bank wissen, was ihre Chefs über sie reden. Da kam ihr die Idee: Warum nicht ihr Handy „liegenlassen“ und die Tonaufnahme aktivieren, während ihre direkte Vorgesetzte und das für sie zuständige Vorstandsmitglied glauben, allein zu sein?

Die Sache flog auf, die Frau wurde entlassen. Zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) meinte. So einer Mitarbeiterin könne man nicht mehr trauen. Dabei hatte die Frau sich noch an einen rechtlichen Strohhalm geklammert. Denn eine Entlassung muss rasch ausgesprochen werden. Der Vorstand hatte erst erklärt, sich übers Wochenende Gedanken über die Zukunft der Frau machen zu wollen. Außerdem habe er ihr sogar ein schönes Wochenende gewünscht, betonte die Frau. Also habe er ihr verziehen gehabt.

Nein, das sei nur eine Höflichkeitsfloskel, sagte der OGH (8 ObA 18/23i). Die Bank habe die Frau daher auch danach noch entlassen dürfen.

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