Eurofighter

Anklage gegen Manager Siegfried Wolf in Jet-Affäre

Siegfried Wolf muss sich vor Gericht verantworten
Siegfried Wolf muss sich vor Gericht verantworten(c) APA/HANS PUNZ
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Wolf und einem weiteren Unternehmer werden Geldwäscherei und falsche Beweisaussage vorgeworfen. Beide können gegen die Anklage Einspruch erheben.

In der Causa Eurofighter gibt es nun eine Anklage gegen den Manager und Investor Siegfried Wolf, ehemals CEO von Magna International. Das bestätigte das Straflandesgericht Graz am Montag, nachdem die "Kronen Zeitung" online darüber berichtet hatte. Auch ein zweiter Unternehmer wird angeklagt. Beide können gegen die Anklage Einspruch erheben. Von Wolfs Sprecher Josef Kalina gab es bis dato nur ein "kein Kommentar". Die Identität der angeklagten Personen bestätigte er nicht.

Laut WKStA soll der erstangeklagte Unternehmer Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die Vector Aerospace LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.

Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten (bzw. teils in bar oder Namensschecks erhalten und dann in Gold umgetauscht) und bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt, so die Staatsanwaltschaft. Damit sollte (unter anderem) der Aufenthaltsort des Geldes verschleiert werden, so der Vorwurf.

Falschaussage vor dem U-Ausschuss?

Wolf wird weiters vorgeworfen, vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Parlaments als Auskunftspersonen falsch ausgesagt zu haben. Wie die WKStA erklärte, erfolgte die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten nach Genehmigung des Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem "Weisungsrat".

Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen den Zweitangeklagten wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers wurde eingestellt, hieß es weiter, weil auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar gewesen sei. Die WKStA ermittelt gegen den Zweitangeklagten derzeit noch wegen falscher Beweisaussage als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien sowie als Auskunftsperson vor dem U-Ausschuss. Ein Vorhabensbericht zu diesem Tatverdacht sei Ende April 2023 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet worden.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH und Geldwäsche ist laut WKStA ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

(Red./APA)

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