Die Rechnungszinssätze werden ab Jahresmitte gekürzt. Konkret sinkt der höchstzulässige Rechnungszinssatz für beitragsorientierte Pensionszusagen von 3,5 auf drei Prozent.
Wien/Red/Apa. Die Finanzmarktaufsicht kürzt die höchstzulässigen Rechnungszinssätze für Pensionskassen. Dieser Satz entspricht dem Ergebnis, das erwirtschaftet werden muss, um die Leistungen nominell zu halten. Je kleiner er ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Kürzungen der Zusatzpension. Durch die neuen Maximalsätze sollen künftige Zusatzpensionisten vor Rentenkürzungen bewahrt werden.
Konkret sinkt der höchstzulässige Rechnungszinssatz für beitragsorientierte Pensionszusagen von 3,5 auf drei Prozent und für leistungsorientierte Zusagen von fünf auf drei Prozent. Die Änderungen treten am 1.Juli dieses Jahres in Kraft. Zurückgenommen wird (für Neuverträge ab 30.Juni) auch der sogenannte „rechnungsmäßige Überschuss“, und zwar von 5,5 auf fünf Prozent bei beitragsorientierten und von sieben auf fünf Prozent bei leistungsorientierten Verträgen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2011)