Der neue Presserat: Das Kind ist gesund, hat allenfalls Schnupfen

Eine Antwort an Kritiker, die wie Michael Fleischhacker der nun geschaffenen Selbstkontrolleinrichtung Geburtsfehler vorwerfen.

Vergangene Woche hat der Österreichische Presserat zu seiner offiziellen Eröffnungsveranstaltung geladen. Dies führte zu einem sehr begrüßenswerten öffentlichen Diskurs über die neue Selbstkontrolleinrichtung, der durchaus kritisch geführt wurde – und an dem sich auch „Presse“-Chefredakteur Michael Fleischhacker beteiligte: „Diese Institution hat viele Geburtsfehler. Wir wollen das Kind erst nach Hause nehmen, wenn es gesund ist.“ Dennoch begrüßt „Die Presse“ den Presserat, auch wenn sie sich ihm gegenüber noch nicht verpflichtet hat.

Die Kritik am Presserat konzentriert sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche. Erstens wird der Klagsverzicht des Betroffenen unter Beschuss genommen: Wer ein Beschwerdeverfahren beginnt, muss auf die Anrufung der Gerichte verzichten.

Klagsverzicht nicht ungewöhnlich

Hier gilt es Folgendes anzumerken: Verzichtet der Betroffene nicht, kann der Presserat das Verfahren selbstständig weiterführen. Zudem ist laut einer neuseeländischen Studie aus dem Jahr 2007 bei 44Prozent der Presseräte der Welt ein Rechtsverzicht notwendig. Auch wenn unter anderem Gründe des Konsumentenschutzes gegen den Verzicht sprechen, ist er also nichts Ungewöhnliches.

Zweitens richtet sich starke Kritik auf den Umstand, dass bei selbstständig geführten Presseratsverfahren die Betroffenen und die Öffentlichkeit nicht über das Ergebnis informiert werden. Diesbezüglich ist eine Diskussion in Gang – ich vermute, dass dieser Punkt bei der für heuer geplanten Evaluierung thematisiert wird.

Um an die Worte von Michael Fleischhacker anzuknüpfen: Ich denke, wir sollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Unser Kind ist prinzipiell gesund, vielleicht hat es der Jahreszeit entsprechend noch einen kleinen Schnupfen. Es wird jedenfalls noch wachsen und ist sowohl lernwillig als auch lernfähig.

Bleibt noch eine grundsätzliche Frage: Wozu gibt es die Selbstkontrolle überhaupt, wenn die Presse doch auch der Kontrolle der Gerichte unterworfen ist?

Wer schnell hilft, hilft doppelt

Vor den Bezirksgerichten dauert ein Zivilprozess im Schnitt 8,5 Monate, vor den Landesgerichten sogar 16,8 Monate. Durchläuft ein Prozess die Instanzen, kann er sich über Jahre ziehen.

Der Presserat entscheidet hingegen rasch und endgültig. Die durchschnittliche Dauer unserer Verfahren wird deutlich unter jenen der Gerichte liegen – wer schnell hilft, hilft doppelt. Eine Beschwerde, die übrigens die „Presse“ betraf, konnten unsere Ombudsleute innerhalb eines Monats im Wege der Mediation bereinigen. Dieser Fall zeigt auch, dass es uns primär um die Schlichtung und nicht um die Austragung des Streits geht.

Ein weiterer großer Vorteil für die Betroffenen ist es, dass das Verfahren beim Presserat – anders als bei Gericht – kostenlos ist.

Was passiert, wenn der Staat in einem so sensiblen Bereich wie der Kontrolle der Medien zu stark Oberwasser hat, zeigt das warnende Beispiel in unserem Nachbarland Ungarn mit seiner viel kritisierten neuen Medienbehörde. Selbstkontrolle ist immer besser als „von oben“ verordnete Fremdkontrolle, die die Herrschenden viel leichter steuern können.

Brauchen kritischen Journalismus

Unsere Gesellschaft braucht einen gehaltvollen, kritischen und professionellen Journalismus. Ich bin davon überzeugt, dass der Presserat dazu beitragen wird, diese Art von Journalismus zu fördern, auch wenn sich anfangs manches noch einspielen und einpendeln muss.

Mag. Alexander Warzilek ist Geschäftsführer des Österreichischen Presserats.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2011)

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