Tierschützer-Prozess: "Dutzende sinnlose Zeugen"

TierschuetzerProzess Dutzende sinnlose Zeugen
TierschuetzerProzess Dutzende sinnlose Zeugen(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Einer der 13 angeklagten Tierschützer legte in 100 Punkten seine "erheblichen Zweifel" an der Unparteilichkeit der Richterin dar. Der Befangenheitsantrag umfasst 42 Seiten.

42 Seiten umfasst der Befangenheitsantrag gegen Richterin Sonja Arleth im Prozess gegen 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt. In einem mehrstündigen Vortrag in 100 ausführlich mit Beispielen beschriebenen Punkten legte am Freitag der Fünftangeklagte dar, warum seiner Meinung nach "erhebliche Zweifel" an der "vollen Unvoreingenommenheit" und "Unparteilichkeit" der Richterin bestünden.

Der Tierschützer wirft ihr zweierlei Maß bei der Worterteilung vor. Ein Privatgutachten der Verteidigung sei abgelehnt worden, weil der Gutachter, ein Universitätsprofessor, kein gerichtlich beeideter Sachverständiger sei. Bei belastenden Expertisen der Anklage hätten der Richterin aber nicht gerichtlich beeidete Sachverständige gereicht. Offensichtlich falsche Beweisaussagen von Zeugen - etwa jene des Soko-Leiters Erich Zwettler - seien ohne strafrechtliche Folgen für die Betroffenen geblieben, führte der Angeklagte aus.

Die Richterin lade "Dutzende sinnlose Zeugen der Anklage", die über keine eigenen strafrechtlich relevanten Wahrnehmungen bezüglich der Beschuldigten berichten könnten. Dadurch verschleppe sie das Verfahren, werfe dies aber regelmäßig Beschuldigten und Verteidigern vor.

Suggestivfragen der Richterin

Auch der Umgang mit Anträgen der Verteidigung ist ihm ein Dorn im Auge: Entlastende Anträge würden oft als "nicht verfahrensrelevant" abgetan oder die Entscheidung werde vorbehalten - während "Belastendem ausufernd Raum" gegeben werde. Selbiges gelte für Fragen an Zeugen: Diese würden oft durch eigene Fragen unterbrochen, von der Richterin in Suggestivfragen umformuliert oder nicht zugelassen, weil "irrelevant". Somit werde das Frage- und Verteidigungsrecht stark beschnitten, die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugen oft nicht ermöglicht. Auch die Unmittelbarkeit werde häufig verletzt, indem Zeugen in ihren Antworten einfach auf den Akt verweisen könnten.

Richterin entscheidet über Befangenheit

Den Ausgang seines Befangenheitsantrags nahm der Aktivist in seinem Schlusssatz schon vorweg: "Wie von der Richterin bereits selbst betont, entscheidet sie selbst über ihre eigene Befangenheit. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung über diesen Befangenheitsantrag zu bewerten." Daraufhin kam Klatschen im Publikum auf. Sämtliche andere Beschuldigte schlossen sich dem Antrag an.

Wie erwartet hat die Richterin den Antrag auf ihren Ausschluss wegen Befangenheit abgewiesen. "Es liegen keine Gründe vor, die die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Einzelrichterin in Zweifel ziehen", betonte Arleth. Es sei "völlig unrichtig" zu sagen, dass sie eine Verurteilung anstrebe. Sie habe auch immer wieder betont, dass sie "keine Wahrsagerkugel" habe und nicht wisse, wie das Verfahren ausgehen werde, erinnerte die Richterin.

(APA)

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