Wilders reitet Attacke gegen "Eurabien" und Islam

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Wilders reitet Attacke gegen(c) EPA (Robin Van Lonkhuijsen)
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Der Islamgegner Geert Wilders stellt sich vor Gericht als Verteidiger der Freiheit dar. Es sei seine Pflicht sich gegen "Eurabien, ein islamisches Europa, ein Europa ohne Freiheit" zu widersetzen.

Der niederländische Islamgegner Geert Wilders hat sich in seinem Prozess wegen mutmaßlicher Hetze gegen Muslime als Verteidiger der Freiheit in Europa dargestellt. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens erhob er am Montag erneut heftige Vorwürfe gegen den Islam. Dies sei keine Religion, sondern eine Ideologie, die sich "vor allem durch Mord und Totschlag auszeichnet", sagte Wilders in einer Erklärung vor dem Amsterdamer Bezirksgericht.

Islam als "Mord-und-Todschlag-Ideologie"

Der niederländische Islamgegner Geert Wilders hat sich in seinem Prozess wegen mutmaßlicher Aufstachelung zum Hass gegen Muslime als Verteidiger der Freiheit Europas dargestellt. Bei der Wiederaufnahme des vor rund drei Monaten geplatzten Verfahrens mit neuen Richtern erhob er am Montag scharfe Vorwürfe gegen den Islam. Es handle sich dabei nicht um eine Religion, sondern um eine Ideologie, die sich "vor allem durch Mord und Totschlag auszeichnet", sagte Wilders vor dem Amsterdamer Bezirksgericht.

"Totaler Krieg gegen die eigene Bevölkerung"

Zum sichtbaren Missfallen des Richters, der Wilders das Wort für Fragen zum Ablauf des Prozesses erteilte hatte, bestand der 47-Jährige darauf, eine Erklärung abzugeben. Der Islam bekämpfe seit Jahrhunderten die Freiheit, sagte Wilders dann vor den Live-Kameras des Fernsehsens. "Überall in Europa führen multikulturelle Eliten einen totalen Krieg gegen ihre eigene Bevölkerung, indem sie die Masseneinwanderung und die Islamisierung fortsetzen, die am Ende zu einem islamisierten Europa ohne Freiheit führt, zu einem Eurabien", sagte Wilders.

"Es ist die Pflicht aller freien Menschen, sich dem zu widersetzen", betonte der Chef der Partei für die Freiheit (PVV), auf dessen parlamentarische Unterstützung die Minderheitsregierung aus Rechtsliberalen und Christdemmokraten in Den Haag angewiesen ist. Der Islam bringe Gesellschaften hervor, die rückständig und arm sind. "Es gibt keinen islamischen Mozart, weil es ohne Freiheit keine Kreativität gibt", sagte Wilders.

Verhetzung als "Pflicht"

Der PVV-Chef wurde angeklagt, nachdem er immer wieder gegen den Islam als "faschistische Ideologie von Terroristen" gewettert, dessen Propheten als "Mörder und Pädophile" bezeichnet und den Koran mehrfach mit Hitlers "Mein Kampf" verglichen hatte. Wilders machte nun geltend, es sei seine Pflicht als Abgeordneter "die Wahrheit über den Islam" zu sagen.

Prozessbeobachter verwiesen nach der "flammenden Wilders-Rede" auf die Regionalwahlen am 2. März. Davon erhofft sich die PVV die Festigung ihrer politischen Basis im gesamten Land. Durch den Urnengang wird indirekt auch über die Zusammensetzung der Ersten Kammer des Parlaments entschieden. In diesem mit dem österreichischen Bundesrat vergleichbaren Gremium ist die PVV, die bei den Parlamentswahlen im vergangenen Juni drittstärkste Partei wurde, bisher nicht vertreten.

Verteidigung mit freier Meinungsäußerung

Wilders-Anwalt Bram Moszkowicz erklärte, die Kritik seines Mandaten am Islam sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und stütze sich nach Ansicht vieler Experten auf Fakten. So hätten Sachkundige festgestellt, dass es im Koran sogar mehr Aufrufe zum Hass auf Juden gebe als in Hitlers "Mein Kampf".

Der erste Versuch eines Prozesses gegen Wilders war Ende Oktober 2010 gescheitert, als eine Berufungskammer das Gericht auf Antrag der Verteidigung für befangen erklärte. Moszkowicz hatte geltend gemacht, der Vorsitzende Richter habe versucht, einen Islam-Sachverständigen bei einem Essen von der Richtigkeit der Anklage zu überzeugen.

Der Befangenheitsantrag hatte Prozessbeobachter insofern verwirrt, als kurz zuvor sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch für Wilders gefordert hatte. Die umstrittenen Äußerungen des Politikers könnten zwar Muslime verletzt haben, sie erfüllten aber nicht den Tatbestand der Anstiftung zum Hass gegen Muslime oder zu deren Diskriminierung, erklärte die Anklagevertretung seinerzeit. Das Verfahren soll am kommenden Montag fortgesetzt werden.

(Ag.)

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