Wirtschaftskammer-Wahlen: Türken dürfen kandidieren

WirtschaftskammerWahlen Tuerken duerfen kandidieren
WirtschaftskammerWahlen Tuerken duerfen kandidieren(c) APA (BARBARA GINDL)
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Bisher durften türkische Unternehmer bei Wirtschaftskammer-Wahlen ihre Stimme abgeben, aber nicht als Kandidaten antreten. Das neue Recht gilt auch für österreichische Unternehmer in der Türkei.

Türkische Unternehmer dürfen künftig bei Wirtschaftskammer-Wahlen kandidieren. Bisher durften sie - sofern sie nicht bereits die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen hatten - lediglich wählen. Das berichtete die Präsidentin der Wiener Wirtschaftskammer, Brigitte Jank, am Dienstag. Das neue Wahlrecht gilt auch umgekehrt, also für österreichische Unternehmer in der Türkei.

Der Wirtschaftsbund habe sich dafür eingesetzt, für die rund 900 in Wien als Unternehmer tätigen türkischen Staatsbürger ein Kandidatur-Recht zu verhandeln, betonte Jank. Bei den nächsten Wahlen 2015 können diese nun kandidieren.

"Firmen, die in Österreich ihre Niederlassung haben, sollen auch Verantwortung übernehmen dürfen", sagte Jank. Bei den Wahlen im vergangenen Jahr hätte man bemerkt, dass von den türkischen Unternehmern viele kandidieren hätten wollen, allerdings aufgrund ihrer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft nicht durften. Daher erwarte man sich mit der neuen Regelung bei den Wahlen 2015 einen Zuwachs an türkischstämmigen Kandidaten.

"Seit Jahren wichtiges Anliegen"

Das dazugehörige bilaterale Abkommen zwischen dem Dachverband der türkischen Handelskammern TOBB und der Wirtschaftskammer Österreich wurde nun unterzeichnet. "Die Gegenseitigkeit für das Kandidieren bei Wirtschaftskammerwahlen war uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen", betonte Jank. Die Exporte aus Österreich in die Türkei seien in den vergangenen zehn Jahren konstant zwischen fünf und zehn Prozent gestiegen.

Eine Gegenseitigkeit in Sachen Kammerwahlrecht gibt es auch mit Ländern wie Albanien, Chile, Kroatien, Mazedonien, Schweiz oder Serbien.

Grüne Wirtschaft sieht Teilerfolg

Die Grüne Wirtschaft wertete die Entscheidung als Erfolg: "Unser Gang vor den Verfassungsgerichthof hat den Wirtschaftsbund nach jahrelanger Blockade zum teilweisen Einlenken gebracht", erklärte Bundessprecher Volker Plass. Allerdings werde man von der Klage weiter nicht abgehen, da das Prinzip der Gegenseitigkeit gestrichen werden müsse. Die Grüne Wirtschaft fordert, dass Unternehmer aus allen Ländern das passive Wahlrecht erhalten.

(APA/Red.)

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