Armut verschlechtert Chance auf Einbürgerung

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Bezieher von Sozialhilfeleistungen und Einkommensschwache sind von der Einbürgerung in Österreich ausgeschlossen. Das Innenministerium gibt „Benachteiligungen“ zu und stellt Änderungen in Aussicht.

Wien. Amina M. ist gebürtige Perserin und anerkannter Flüchtling. Seit acht Jahren lebt sie in Österreich. Weil die 30-Jährige körperlich behindert ist, bezieht sie Pflegegeld. Arbeiten würde sie gerne, doch als Frau mit Migrationshintergrund und Behinderung hat sie auch am geförderten Arbeitsmarkt kaum Chancen.

Ihre Hoffnung war, sich mit Hilfe ihrer Eltern selbstständig zu machen und ein Internetcafé zu eröffnen. Die Eltern hätten das Startkapital mitgebracht und bei der Geschäftsführung geholfen. Allein: Die rechtliche Bedingung für deren Nachzug nach Österreich ist, dass Amina M. die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt.

Bis 2005 wäre dies auch kein Problem gewesen. Amina M. spricht Deutsch, ist unbescholten und hätte die notwendigen Landeskundetests bestanden. Auch die Gebühr – in ihrem Fall 776 Euro – hätte sie gezahlt. Doch seit März 2006 gilt ein Gesetz, das ihr diese Zukunft unmöglich macht: Beziehern von Sozialhilfeleistungen bleibt die österreichische Staatsbürgerschaft verwehrt. Damit platzte Amina M.s Traum von der Selbstständigkeit: Ihre Eltern dürfen ihr nicht nach Österreich folgen. Und sie bleibt wohl ein Leben lang von staatlichen Leistungen abhängig.

Geschichten wie jene von Amina M. gehören zum beruflichen Alltag der Sozialarbeiterin Judith Hörlsberger im „Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen“ in Wien. Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die Staatsbürgerschaft jedoch nicht erlangen können, weil sie Sozialhilfeleistungen beziehen oder nicht über das notwendige Mindesteinkommen verfügen: „Neben Menschen mit Behinderungen trifft es sehr oft Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Pensionisten.“

Keine Reisen ohne Visum

Das Schicksal von Konventionsflüchtlingen sei dabei besonders hart: „Menschen wie Amina M. können auch nach einer Änderung der politischen Situation nie mehr in ihr Herkunftsland zurück, auch nicht für kurze Besuche, wie etwa bei einem Todesfall in der Familie im Heimatland – sie würden sonst ihren Flüchtlingsstatus verlieren. Dazu benötigen sie die neue Staatsbürgerschaft.“ Auch berufliche Perspektiven würden durch diese äußerst restriktiven Regelungen zerstört: „Viele hätten mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie ohne Probleme auch in Nachbarländer reisen könnten – aber ohne Staatsbürgerschaft brauchen sie immer ein Visum.“ Zudem seien die emotionalen Folgen des rechtlichen Ausschlusses nicht zu unterschätzen: „Die meisten Betroffenen fühlen sich schon längst als Österreicher. Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft empfinden sie als Kränkung.“

Als „menschenrechtlich höchst problematisch“ sieht Joachim Stern, Fremdenrechtsexperte am Juridicum in Wien, Fälle wie jenen von Amina M. Er sieht eine Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention – derzufolge Flüchtlingen der Zugang zur Staatsbürgerschaft so weit wie möglich erleichtert werden soll – und einen Verstoß gegen das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Österreich 2008 ratifiziert hat: „Nach einer vergleichsweise humanitären Phase im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz von 1965 bis 2005 kam es mit März 2006 zu einer Verschärfung: Anwärter müssen über ein Einkommen in der Höhe der Mindestpension verfügen – seit 2010 zuzüglich regelmäßiger Aufwendungen wie Miete, Strom und Heizung.“

Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, räumt ein, dass es derzeit zu „Benachteiligungen” komme. Dabei stellt sich auch ein prinzipielles politisches Problem: Immigranten werden wegen ihres Einkommens und sozialen Status dauerhaft von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen. Die aktuellen Bestimmungen bedeuten für Nicht-EU-Bürger auch einen Ausschluss vom kommunalen Wahlrecht, kritisiert Gerd Valchars, Politikwissenschaftler an der Uni Wien. So sei in manchen politischen Bezirken mit hohem Migrantenanteil bis zu einem Drittel der Bevölkerung nicht wahlberechtigt.

Österreicher schaffen Limit nicht

Dabei gebe sich der österreichische Staat einer Illusion hin: „Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz beruht auf einem idealisierten Selbstbild“, so Valchars. In Wirklichkeit würden zehn bis 20Prozent aller männlichen und 30 bis 40Prozent aller weiblichen Angestellten mit österreichischer Staatsbürgerschaft das für die Einbürgerung nötige Mindesteinkommen gar nicht erreichen. Bei Arbeitern seien diese Zahlen noch höher: „Die von Migranten geforderten Eingangsbedingungen für die demokratische Mitbestimmung könnten also von einem Gutteil der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfüllt werden.“

Während es vor Inkrafttreten der Novelle jährlich 30.000 bis 45.000 Einbürgerungen gab, sank die Zahl 2006 laut Statistik Austria um etwa 80Prozent. 2010 waren es nur knapp 5000 Verleihungen. Wie viele der Anträge scheitern an der Verschärfung der finanziellen Voraussetzungen? Experte Stern: „Ich schätze vorsichtig, dass es zumindest die Hälfte ist.” Überproportional betroffen seien dabei Frauen – wie Amina M. Gollia zufolge wird mit der Einführung der „Rot-Weiß-Rot-Card“ Mitte des Jahres auch eine Änderung des bestehenden Gesetzes angestrebt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2011)

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