Überblick: Die Regelungen der Bundesländer

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Einschränkungen der Bettelei gibt es in praktisch allen Bundesländern. Nach und nach könnten diese zu Verboten werden.

Nachdem die Steiermark in einem Unterausschuss des Landtags die Weichen für ein Bettelverbot gestellt hat, wird es für Personen, die auf ein Einkommen auf der Straße angewiesen sind, wieder enger. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern. Nach und nach könnten diese zu Verboten werden.

Die Betroffenen lassen sich das aber nicht ohne weiteres gefallen: Gegen die Bestimmungen in Salzburg und Wien sind Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anhängig. Im folgenden ein Überblick zu den gesetzlichen Bestimmungen der Länder:

  • Wien hat seine Bettelbestimmungen zuletzt im Vorjahr verschärft: Seit Sommer 2010 ist in der Bundeshauptstadt auch gewerbsmäßiges Betteln verboten, wobei im Verstoßfall Strafen von bis zu 700 Euro verhängt werden können. Aggressives Betteln bzw. Betteln mit Kindern ist in Wien schon länger gesetzlich untersagt. Eine Frau hat in Wien gegen die Bestimmung beim VfGH geklagt, wobei es vor allem um die Gewerbsmäßigkeit geht. Ihre Anwältin Maria Windhager rechnet mit einem Urteil im Juni.
  • Niederösterreichs Landtag hat im vergangenen Oktober ein Bettelverbot beschlossen, nachdem durch die Bestimmungen in Wien viele Banden auf das niederösterreichische Umland ausgewichen seien. Das Gesetz, das gewerbsmäßiges Betteln, das Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe stellt, ist seit Dezember in Kraft.
  • In Oberösterreich wird der Landtag voraussichtlich demnächst ein Bettelverbot beschließen. Derzeit wird die Materie im Innenausschuss beraten, am Donnerstag sollen die letzten Details geklärt werden. Die Befürworter - ÖVP und FPÖ - verfügen gemeinsam über eine Mehrheit. Die SPÖ hat Bedenken, die Grünen lehnen die geplante Regelung als unsozial ab und erwägen den Gang zum Verfassungsgerichtshof. Uneinigkeit gibt es auch in der Frage, wer das Verbot überwachen soll: Während ÖVP und FPÖ die Stadtwachen damit betrauen wollen, ist die SPÖ dafür, dies ausschließlich in die Hände der Polizei legen. Für organisiertes Betteln sollen künftig Geldstrafen bis zu 720 Euro möglich sein.
  • Im Land Salzburg gilt zwar ein Bettelverbot, doch hat sich dagegen ein Slowake an den VfGH gewandt. Die Salzburger Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme an den VfGH den Antrag gestellt, die Beschwerde zurück- bzw. abzuweisen. Der Hintergrund: Der Beschwerdeführer lebt gar nicht mehr in Salzburg, sondern in der Ostslowakei. Das Land Salzburg bewertet den Antrag daher als unzulässig. Auch verstoße das im Landessicherheitsgesetz geregelte Bettelverbot nicht gegen die in der Beschwerde genannten Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, hält das Land Salzburg fest. Gegen den "Betroffenen", also den Beschwerdeführer beim VfGH, sei in Salzburg übrigens nie eine Strafe verhängt worden, heißt es beim Land. Mit einer Entscheidung des VfGH ist frühestens in einem halben Jahr zu rechnen.
  • In Tirol ist das Bettelverbot im Landespolizeigesetz geregelt. Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 360 Euro oder Arrest von bis zu zwei Wochen. Zuständig ist der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde.
  • Laut Auskunft des Amts der Vorarlberger Landesregierung besteht im Ländle ein generelles Bettelverbot. Im Sammlungsgesetz steht festgeschrieben, dass "an einzelne Not leidende Personen oder deren Familienangehörige Sammelbewilligungen für ihre persönlichen Zwecke oder Armutszeugnisse zur Sammlung milder Gaben nicht ausgestellt werden dürfen". Eine Sammelbewilligung wäre aber die Grundvoraussetzung für eine "an eine Mehrheit von Personen gerichtete Aufforderung zu Geld- oder Sachleistungen".
  • Im Burgenland gibt es auf Landesebene keine Vorschriften betreffend Bettelei. Eine Betteleiverordnung gibt es hingegen seit 2005 in der Landeshauptstadt Eisenstadt. "Aufdringliches Betteln" - etwa, wenn sich jemand Passanten in den Weg stellt oder diese beschimpft - sowie Betteln mit unmündigen Minderjährigen ist untersagt, erläutert Maximilian Schulyok vom Bürgermeisterbüro. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe bis zu 1100 Euro verhängt werden. Für Kontrollen ist die Mobile Unterstützungstruppe ("M.U.T.") des Rathauses zuständig. Gestraft werde nicht oft: "Mit einem aufklärenden Gespräch ist das meistens erledigt", so Schulyok. "Bei uns sind es vereinzelte Leute, die betteln". Probleme wie in anderen Städten etwa mit "organisierten Bettelfahrten" gebe es in Eisenstadt nicht.
  • In Kärnten will der Landtag am Donnerstag einen Beschluss fassen, wonach "aggressives und aufdringliches" Betteln zu verbieten ist. FPK und ÖVP sind dafür und haben auch die nötige Mehrheit. Der Beschluss ist aber juristisch nichts anderes als eine Aufforderung an die Landesregierung, welche das dann umsetzen müsste. Einen fast wortgleichen Beschluss hat der Landtag bereits vor vier Jahren gefasst, die Umsetzung blieb jedoch aus.

(APA)

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