Mordfall Silke Schnabel: Schuldspruch nach 18 Jahren

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Etwa 18 Jahre nach dem Mord an Silke Schnabel wurde Anton W. zu 19 Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Geschworenen berieten stundenlang und mussten sich auf Indizien stützen.

Salzburg. Späte Genugtuung für die Angehörigen und Freunde des Opfers: 18 Jahre nach dem Mord an der damals 17-jährigen Silke Schnabel wurde am Freitag ein Salzburger für die lange zurückliegende Bluttat verurteilt.

Anton W. muss für 19 Jahre und vier Monate wegen Vergewaltigung und Mordes hinter Gitter. „Zwei Verbrechen und einschlägige Vorstrafen erfordern eine harte Strafe“, begründete Richter Günther Nocker. Als der Vorsitzende am späten Nachmittag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Salzburg nach dem Wahrspruch der Laienrichter das Urteil verkündete, war es still im großen Saal. Der Angeklagte, der tagelang fast teilnahmslos den Prozess verfolgt hatte, nahm auch das Urteil fast ungerührt hin, bevor er in Handschellen abgeführt wurde. Verteidiger Karl Wampl meldete Nichtigkeit und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die acht Geschworenen hatten sich die Antwort auf die Frage, ob Anton W. des Mordes und der Vergewaltigung schuldig ist, nicht leicht gemacht. Stundenlang berieten sie hinter verschlossenen Türen, bevor sie ihren Wahrspruch verkündeten. „Ich bin froh, dass ich nicht zu den Geschworenen gehöre. Ich weiß nicht, wie ich entscheiden würde“, meinte eine ältere Frau, die den Prozess beobachtet hatte, zur „Presse“. Ähnlich war es anderen Gerichtskiebitzen gegangen, die sich die Wartezeit mit Spekulationen über Schuld oder Unschuld vertrieben hatten.

Die Leiche der Salzburgerin war am 21. Juli 1992 bei Ranshofen aus dem Inn geborgen worden. Als man die junge Frau am 11. Juli zuletzt lebend gesehen hatte, war Anton W. bei ihr. 1993 war er mangels Beweisen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Erst als vor einem Jahr neue Belastungszeugen und Gerichtsgutachten den Verdacht erhärteten, kam es zum Prozess. Handfeste Beweise, dass der Arbeiter, der in den 80er Jahren wegen mehrerer Sexualdelikte verurteilt worden war, der Mörder ist, ergab der mehrtägige Prozess nicht. Vielmehr sind es Indizien, auf die sich die Geschworenen stützen. „Meine Überzeugung, ja fast Aufforderung an Sie ist: Sprechen Sie ihn frei, einen sicheren Beweis haben wir nicht“, appellierte Verteidiger Karl Wampl deshalb in seiner Schlussrede. Eine Aufforderung, der die Laienrichter nicht gefolgt waren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2011)

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