Wegen der Verurteilung einer Vortragenden des Freiheitlichen Bildungsinstituts ist FP-Generalsekretär Kickl "schockiert". Pädophilie werde in der Urteilsverkündung verharmlost, das Urteil sei "kinderfeindlich".
Die FPÖ hat am Mittwoch scharfe Kritik am Schuldspruch gegen eine Vortragende des Freiheitlichen Bildungsinstituts (FBI) geübt. Sie war am Tag zuvor nicht rechtskräftig wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden.
FP-Generalsekretär Herbert Kickl kritisierte vor allem die Urteilsbegründung: Diese sei "schockierend", da sie Pädophilie verharmlose.
"Verbrechen an Kindern" verharmlost
Die Vortragende hatte bei einem FBI-Seminar Seminar unter anderem durchklingen lassen, Mohammed habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt. Dabei bezog sie sich dabei auf den Umstand, dass Aischa bint Abi Bakr, die dritte Frau Mohammeds, der islamischen Überlieferungen zufolge zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.
Nach Kickls Auffassung würden in der Begründung "grauenhafte Verbrechen an Kindern" verharmlost, denn das Gericht habe eine - so Kickl - ungenügende Definition von Pädophilie angewendet. Das Urteil sei "klar kinderfeindlich" und "gegen eine Frau und Mutter gerichtet, der ihr nachvollziehbares und geradezu notwendiges Schutzbedürfnis gegenüber Kindern angelastet wird". Kickl ortete überdies eine "mediale Hetzkampagne" gegen die Vortragende.
Kanzleramt behält Fördergeld ein
Das Islam-Seminar der FP-Parteiakademie, das der Referentin am Dienstag eine - nicht rechtskräftige - Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren eingebracht hat, beschert den Freiheitlichen nun auch eine finanzielle Einbuße. Exakt 1045,45 Euro wird das Bundeskanzleramt bei der nächsten Auszahlung der Akademieförderung für das Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) einbehalten, berichtete die Tageszeitung "Österreich".
Dies entspreche dem Betrag plus Zinsen, den die Vortragende für ihr Seminar verrechnet habe, hieß es unter Berufung auf das Bundeskanzleramt. Der dort angesiedelte, für die staatliche Akademieförderung zuständige Beirat hatte im Vorjahr die Rückforderung dafür verwendeter Fördermittel empfohlen. Einen entsprechenden Ministerratsbeschluss dazu gab es vergangenen Oktober.
(APA)