Streit um Mediengesetz beendet: Brüssel "zufrieden"

Streit Mediengesetz beendet Bruessel
Streit Mediengesetz beendet Bruessel(c) REUTERS (PETR JOSEK)
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Auf Wunsch der EU-Kommission wird das Mediengesetz modifiziert, was beide Seiten als Sieg verkaufen. Hinter den Kulissen hatte vor allem die deutsche Regierung auf Orbán eingewirkt.

Brüssel/Budapest. Der beharrliche Druck Brüssels auf Ungarns Regierung hat gewirkt: Sie ändert in den nächsten zwei Wochen ihr umstrittenes neues Mediengesetz, das in vier Punkten klar gegen Europäisches Recht verstoßen hat.

„Ich bin sehr zufrieden, dass die Regierungsstellen zugestimmt haben, ihr Mediengesetz zu ändern, damit es mit jenen Aspekten des EU-Rechts vereinbar ist, die wir aufgeworfen haben, einschließlich der Grundrechte-Charta“, erklärte die zuständige Kommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. Sie hatte vier Punkte am 21.Jänner, drei Wochen nach Inkrafttreten des Mediengesetzes, in einem Brief an die ungarische Regierung bemängelt. Alle vier werden nun den Wünschen der Kommission entsprechend angepasst.

„Maulkorb-Paragraf“ entschärft

Überraschend für Beobachter dieser Saga ist der Umstand, dass die Kommission auch jene Vorschrift im Gesetz kritisiert hatte, die jede Meinungsäußerung in Medien unter Strafe gestellt hätte, die als offene oder indirekte Beleidigung von „Personen, Völkern, Gemeinschaften, nationalen, ethnischen, sprachlichen oder sonstigen Minderheiten oder jeglicher Mehrheit (sic)“ geeignet wäre. Dieser „Maulkorb-Paragraf“ hätte – böswillig ausgelegt – so gut wie jede Kritik auch an der mit Zwei-Drittel-Mehrheit regierenden Partei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orbán unmöglich gemacht.

Nach Ansicht Kroes' hätte das gegen Artikel 11 der EU-Grundrechte-Charta verstoßen. „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“, heißt es dort. „Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

Ferner wird das Gebot ausgewogener Berichterstattung nur für den Rundfunk gelten (wie anderswo in der EU), können Medienorganisationen, die in anderen EU-Staaten registriert sind und unter deren Gesetze fallen, in Ungarn nicht wegen Verhetzung angeklagt werden und müssen sich Verleger, Betreiber digitaler Medien und Mediendienste nicht vorab registrieren, sondern EU-konform erst nach 60 Tagen.

Diskreter deutscher Druck

Hinter den Kulissen hatte vor allem die deutsche Regierung auf Orbán eingewirkt, den bis Ende Juni dauernden EU-Ratsvorsitz nicht mit einem aussichtslosen Kampf um einzelne Gesetzesparagrafen zu beflecken. Zoltán Kovács, der Kommunikations-Staatssekretär sagte, die Einigung sei kein Prestigeverlust, da das Gesetz nach wie vor den ursprünglichen Absichten entspreche. Der Chefredakteur der linksliberalen Wochenzeitung „Élet és Irodalom“, Zoltán Kovács (nicht verwandt mit dem Staatssekretär), gab sich gegenüber der „Presse” hinsichtlich der Einigung „enttäuscht”. „Das Gesetz ist von Grund auf schlecht”, sagte Kovács. „Es besteht noch Hoffnung, dass das Verfassungsgericht das Gesetz verhindert.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17. Februar 2011)

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