EU zu Österreichs Vorgehen: "So geht's nicht"

oesterreichs Vorgehen gehts nicht
oesterreichs Vorgehen gehts nicht(c) EPA (ATTILA KOVACS)
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Österreich muss die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Die Debatte über Änderungen dürfe nicht als Ausrede dienen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat am Freitag in Wien betont, dass Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen müsse.

In Brüssel wird derzeit über eine Überarbeitung der Richtlinie diskutiert. Das dürfe aber keine Ausrede sein, die geltenden Bestimmungen nicht umzusetzen: "Falls das Schule machen sollte, dürfen wir in Brüssel ja nie über Reformen nachdenken, weil ein Nachdenken über Reformen dann schon eine Aussetzung der gesetzlichen Obligationen mit sich bringen würde. Das darf doch nicht sein."

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei "von den Regierungen entschieden worden" und sei anzuwenden, "und zwar seit 2007", sagte Reding. Österreich sei ja schon einmal im Juli 2010 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden.

Österreich droht Geldstrafe

"Das neue Gesetz soll her - ich weiß, da bestehen einige Auseinandersetzungen im Parlament, aber das ist nicht mein Problem. Mein Problem ist: Ist Österreich fähig - ja oder nein -, dieses neue Gesetz vorzulegen?" Reding wies darauf hin, dass in der Richtlinie Möglichkeiten enthalten seien, die "grundrechtschonende Umsetzungen" erlaubten. "Falls das nicht geschieht, glaube ich schon, dass ein neues Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden wird, das diesmal dann auf Geldbußen für Österreich hinauslaufen würde."

Unabhängig vom bereits bestehenden Recht analysiere die Kommission - auch angesichts der EU-Grundrechtscharta - mögliche Änderungen im Nachhinein. Dabei handle es sich um eine Analyse der Anwendung eines Gesetzes, das eben in Österreich noch gar nicht angewendet werde. "So geht es nicht. Österreich hat dieses Gesetz anzuwenden, und wir haben uns darum zu kümmern, dass die Gesetzgebung in Europa regelmäßig den neuen Bedingungen angepasst wird, und das eine kann und darf das andere nicht ausschließen."

(APA)

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