Flughafen Wien: "Halte diese Lösung für zulässig"

Skylink, Flughafen Wien Schwechat  Herbst, Schmid, Gabmann  Foto: Clemens Fabry
Skylink, Flughafen Wien Schwechat Herbst, Schmid, Gabmann Foto: Clemens Fabry(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Rechtsstreit um den Vorstandswechsel erhält Flughafen-Interimschef Christoph Herbst Schützenhilfe von WU-Professor Christian Nowotny.

[Wien] Wenn Rechtsanwälte gegeneinander in den Ring steigen, wird der Konflikt oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen. Geht es doch vielfach um juristische Feinheiten, die für „Rechtsamateure“ nur schwer nachvollziehbar sind. Beim Flughafen Wien ist das anders. Der sorgt mit dem umstrittenen Milliardenprojekt Skylink seit Monaten für Publicity. Aber auch die Bestellung von Christoph Herbst zum Interims-Flughafen-Chef, die ebenfalls unter heftiger politischer und damit öffentlichkeitswirksamer Begleitmusik über die Bühne ging, birgt Konfliktstoff. Anwalt Georg Schima behauptet im „Rechtspanorama“ der „Presse“ (vom 21. Februar), Herbst sei unwirksam bestellt. Womit er ein für alle Aktiengesellschaften interessantes Thema anspricht.

Herbst, der ebenfalls Wirtschaftsanwalt ist und in einer Replik meinte, Schima gehe von falschen Sachverhaltsannahmen aus, erhält nun vom renommierten Aktienrechtsexperten Christian Nowotny Rückendeckung. „Ich habe keine Bedenken und halte diese Lösung für zulässig, zumal sie auf ein Jahr befristet ist“, sagt Nowotny zur „Presse“ und stützt sich auf den Kommentar zum Aktiengesetz, den er mit Susanne Kalss und Peter Doralt verfasst hat.

Es sei sogar sehr sinnvoll gewesen, die Lücke, die durch die vorzeitige Ablöse von Flughafen-Chef Herbert Kaufmann entstanden ist, rasch zu füllen. „Bevor ich einen Externen hole, ist es jedenfalls gescheiter, einen Manager zu engagieren, der das Flughafen-Geschäft gut kennt.“

Nowotny, Vorstand des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, führt noch einen Punkt ins Treffen: Mit der Änderung des Rechnungshofgesetzes, womit auch der Flughafen prüfpflichtig wurde, obwohl er nicht mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand ist, unterliege die Bestellung von Vorständen dem Stellenbesetzungsgesetz. „Das heißt, dass ausgeschrieben werden muss, was entsprechend lange dauert.“

Präzedenzfall Austria Tabak


Nowotny verweist zudem auf einen Fall aus der Vergangenheit: Als das Management der Austria Tabak (AT) mit Beppo Mauhart an der Spitze 1995 geschasst wurde, kürte man die AT-Aufsichtsräte Herbert Kornfeld und Jörg Schram zu Interimsvorständen. Das sei ohne Einwände und Probleme vonstatten gegangen, so Nowotny.

Der Hintergrund: Wegen der immensen Kosten- und Zeitüberschreitung beim neuen Terminal Skylink wurde im Dezember Flughafen-Chef Kaufmann abgesetzt und die Verträge der beiden Vorstände Ernest Gabmann und Gerhard Schmid mit Ende 2011 begrenzt. Herbst, bisher Aufsichtsratspräsident, übernahm für ein Jahr den Vorstandsvorsitz und stellte sein Aufsichtsratsmandat ruhend.

Schima ist der Auffassung, dass § 90/2 Aktiengesetz bei dieser Rochade nicht anzuwenden sei. Dort heißt es, dass ein Aufsichtsrat für einen begrenzten Zeitraum ein Vorstandsmitglied vertreten kann, so dieses behindert ist. Laut Schima sei aber keiner der drei Vorstände behindert gewesen. Ein vorzeitiges Ausscheiden sei kein Verhinderungsfall. Herbsts Bestellung zum Flughafen-Chef sei daher nicht wirksam.

Gabmann bestätigt auf „Presse“-Anfrage, dass Schima ihn in der Vergangenheit vertreten habe. Angeblich soll Schima ihn auch jetzt bei der Auflösung seines Vertrags betreut haben. Das stellt Gabmann in Abrede.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2011)

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