Ungarn: Parlament verabschiedet neues Mediengesetz

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FRANCE EU EUROPEAN PARLIAMENT(c) EPA (Christophe Karaba)
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Mit von der EU-Kommission angeregten Änderungen wurde das umstrittene Gesetz beschlossen. Ausländische Medien müssen sich jetzt nicht mehr bei der ungarischen Medienbehörde registrieren.

Mit 258 Ja-, 65 Nein-Stimmen und 38 Stimmenthaltungen hat das ungarische Parlament am Montagabend die Modifizierungen des umstrittenen Mediengesetzes und der Medienverfassung verabschiedet. Die rechtskonservative Regierung hatte die Änderungen nach einer Einigung mit der Europäischen Kommission angeregt. Diese hatte die Verordnung in mehreren Punkten beanstandet. Mit Ja stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien, mit Nein die oppositionellen Sozialisten (MSZP) und die Grünen LMP, während sich die rechtsradikale Jobbik-Partei der Stimme enthielt, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI.

Mit den verabschiedeten Modifizierungen wird die im Gesetz ursprünglich vorgesehene Pflicht zur "ausgewogenen Berichterstattung" demnach auf den Bereich des Rundfunks und Fernsehens beschränkt. Weiter wird vorgeschrieben, dass nicht einzelne Mediendienstleister, sondern das gesamte Mediensystem die Aufgabe hat, schnell, authentisch und präzise zu informieren.

Medienkonzerne mit Sitz im Ausland werden nun von den im Gesetz vorgesehenen hohen Geldstrafen und vom Zwang zur Registrierung bei der ungarischen Medienbehörde befreit. Ein Strafe kann nur dann von der Medienbehörde verhängt werden, wenn der Dienstleister lediglich deshalb in einem Mitgliedstaat ansässig wird, um die ungarische Medienregulierung zu umgehen.

Eine Million Forint Strafe

Auch eine vorherige behördliche Zulassungspflicht von Medien wurde gestrichen. Medien müssen sich nach den neuen Bestimmungen nur mehr binnen 60 Tagen bei den Behörden registrieren lassen. Verstöße gegen die Regeln der Registrierung können mit einer Strafe in Höhe von einer Million Forint (3681 Euro) geahndet werden. Eine weitere Änderung im Gesetz setzt jene Regelung außer Kraft, wonach Medieninhalte nicht einmal implizit Personen, Minderheiten oder Mehrheiten in der Gesellschaft beleidigen dürfen.

Neelie Kroes, die für digitale Medien zuständige EU-Kommissarin, hatte im Vorfeld das Mediengesetz scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die EU-Kommission überprüfte zugleich das neue Medienrecht in Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Das seit 1. Jänner geltende Gesetzeswerk löste im In- wie Ausland heftige Proteste aus. Kritiker befürchteten, dass das Gesetz zur Einschränkung der Pressefreiheit herangezogen werden könnte.

Kroes, die bei der Abstimmung im Parlament zugegen war, begrüßte am Montagabend, dass das Gesetz unter Beachtung der Empfehlungen der Europäischen Kommission modifiziert wurde. Die EU-Kommissarin fügte zugleich hinzu, die ungarische Regierung sei sich darüber im Klaren, dass Brüssel die Durchsetzung des Gesetzes mit großer Aufmerksamkeit verfolgen werde.

(APA)

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