Madoff-Fonds: Gutachten belastet Bank Austria

(c) Michaela Bruckberger
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Die Bank Austria wurde wegen des Verkaufs von Madoff-Fonds verklagt. Laut Gerichtsgutachter Pitak waren die Fondsprospekte unvollständig. Anlegeranwälte sprechen von einem „Durchbruch“.

Wien. Nicht nur in den USA, sondern auch in Österreich muss sich die Bank Austria vor Gericht verantworten, weil sie Produkte des mittlerweile verurteilten US-Betrügers Bernard Madoff verkauft hat. Nun liegt das erste Gutachten eines österreichischen Gerichtssachverständigen vor. Die Expertise von Erich Pitak kann als „Durchbruch für alle Geschädigten angesehen werden“, sagen die Wiener Anwälte Ronald und Thomas Rast, die in der Causa 80 Anleger vertreten.

Für sie steht freilich fest, dass die Bank für die entstandenen Schäden wird haften müssen. „Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Bank Austria weiter teure Prozesse führen will oder ob es zu Vergleichsangeboten kommen wird“, so die Anwälte zur „Presse“.

Die Bank Austria hatte die sogenannten „Primeo Fonds“ initiiert. Das gesamte Fondsvermögen wurde Madoff zur Veranlagung überlassen. Dieser legte – wie sich im Zuge der Finanzkrise herausstellte – die Gelder nicht an, sondern verteilte sie ähnlich wie bei einem Pyramidenspiel immer weiter. Bei den Primeo-Fonds wird ein Schaden von 700 bis 800 Mio. Euro kolportiert. In den Verkaufsprospekten tauchte der Name Madoff allerdings nicht auf. Die Bank Austria weigert sich, dafür geradezustehen.

Managern drohen zwei Jahre Haft

Nach Ansicht des Gerichtsgutachtens waren die Fondsprospekte von Primeo unvollständig. Kritisiert wird insbesondere, dass die beauftragte Depotbank (Bank of Bermuda) von der Haftung weitgehend befreit wurde. „Damit wird von einem der wichtigsten Prinzipien des österreichischen Investmentfondsrechts abgewichen.“ Dies hätte mit einem deutlichem Risikohinweis im Fondsprospekt klargestellt werden müssen.

Bei Verstößen gegen das österreichische Investmentfondsgesetz drohen den betroffenen Managern bis zu zwei Jahre Haft. Bereits im April 2009 hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Bank Austria deswegen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In dem nun vorliegenden Gerichtsgutachten steht gleich auf der vierten Seite, dass die „Fondskonstruktion des Primeo gänzlich anders ist als bei österreichischen Fonds – es kann also hier keine Marktüblichkeit gegeben sein“. Der Gutachter kritisiert weiters, dass Anleger nicht ausreichend über die Risken informiert wurden. Im Emissionsprospekt vom Mai 2001 fehle „ein deutlicher, drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf das Risiko mit Geschäften mit derivativen Produkten“.

Daneben habe es noch andere Risikofaktoren gegeben. „Auch bei den Bewertungen der Vermögenswerte ist es als gravierendes operationelles Risiko zu betrachten, wenn sich Vorstand, Berater und Fondsverwalter nur auf jene Bewertungen verlassen, die von den Managern, bei denen der Fonds investiert war, geliefert werden“, heißt es im Gutachten. Dies bedeute nämlich, dass sich der externe Manager – im konkreten Fall Madoff – selbst bewerten kann. Dem Sachverständigen sei kein Beispiel bekannt, bei dem der Sub-Manager eines Fonds (bei Primeo war es die Madoff-Firma BMIS) praktisch das gesamte Vermögen verwaltet, alle Transaktionen durchführt und zur Bewertung des Vermögens herangezogen wird.

Bank Austria bestreitet Vorwürfe

Was die Anlegeranwälte als Durchbruch feiern, sieht die Bank Austria anders. „Das Gutachten bestätigt, dass das Marktrisiko des Primeo merklich geringer als das eines Aktienfonds war und die Gebühren marktüblich waren“, sagte ein Bank-Austria-Sprecher. Die Anleger seien im Prospekt auf das Risiko eines Verlustes hingewiesen worden. „Soweit das Gutachten fehlende Angaben im Prospekt moniert, geht es weitgehend von unzutreffenden Annahmen aus“, sagt der Sprecher. So habe es sehr wohl einen Hinweis darauf gegeben, dass Primeo keiner österreichischen Aufsicht unterstand. Für die von Madoff geführte Gesellschaft sei die strenge US-Wertpapieraufsicht zuständig gewesen.

Auf einen Blick

In der Causa Madoff sind in Österreich unzählige Klagen gegen die Bank Austria wegen der „Primeo Fonds“ anhängig. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Angaben im Fondsprospekt unvollständig waren. Bereits 2009 hatte die Finanzmarktaufsicht die Bank wegen Verstößen gegen das Investmentfondsgesetz angezeigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2011)

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