Oberösterreich: Ermittlungen gegen Spital

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Das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried weist den Vorwurf der Dokumentenfälschung zurück. Zwei Sachverständige prüfen nächste Woche den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Fall von Isabella G.

Linz. Ende nächster Woche werden zwei gerichtlich bestellte Gutachter einen neuerlichen Befund zum Fall Isabella G. erstellen.

Die 30-Jährige, die im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Ried im Innkreis operiert wurde und schwerste Folgeschäden davontrug, ist Mittelpunkt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, wie „Die Presse“ gestern berichtete. Durch die Gutachter soll nun geklärt werden, ob die Komplikationen, die nach der planmäßig durchgeführten Bauchspiegelung auftraten, hätten vermieden werden können.

Spital: „An Klärung interessiert“

Neben fahrlässiger Körperverletzung wird gegen „noch unbekannte Verantwortliche aus dem Krankenhaus Barmherzige Schwestern Ried“ auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung ermittelt. Man sei an einer Klärung der Vorwürfe interessiert, teilte das Spital gestern zur Causa in einer Aussendung mit. Man bedaure zudem den Leidensweg der Frau, der Krankheitsverlauf habe alle Beteiligten im Spital betroffen gemacht.

Die Unterlagen seien den Landesbehörden indes bereits im Zuge einer sanitären Überprüfung im Dezember 2010 zur Verfügung gestellt worden. Laut Landessanitätsdirektion sei die Aufklärung im beklagten Fall „in vorbildlicher Art und Weise“ erfolgt. Die Form der elektronischen Archivierung von Krankengeschichten entspreche den gesetzlichen Anforderungen und lasse praktisch keine nachträglichen Manipulationen zu, heißt es weiter. Nachträgliche Änderungen seien im System außerdem sichtbar und mit dem jeweiligen Änderungsdatum versehen. Dennoch bleiben wichtige Fragen offen: In den Aufklärungsbögen, die der „Presse“ vorliegen, sind handschriftlich Rufzeichen und Markierungen bei jenen der über mehrere Seiten beschriebenen Komplikationen angefügt, die postoperativ tatsächlich auftraten. Etwa: „Verletzungen an Bauchorganen (Darm)“, „Infektion der Bauchhöhle“, „lebensgefährliche Bauchfellentzündung“ etc. Einige davon sind als „äußerst selten“ eingestuft. Warum haben sich also gerade diese Operationsrisiken verwirklicht? Wurden diese Risiken, die laut Aufklärungsbogen nicht sehr häufig vorkommen, vorausgesehen? Sollten die Markierungen nachträglich erfolgt sein, würde es sich um Dokumentenfälschung handeln.

Die Sprecherin des Krankenhauses erklärt, dass es üblich sei, wesentliche Punkte des Aufklärungsgespräches durch Unterstreichen, Einringeln oder Setzen von Rufzeichen zu markiert und auch in anderen, komplikationsfreien Fällen in dieser Weise verfahren wurde. Die kriminalpolizeilichen Einvernahmen werden in der kommenden Woche fortgesetzt.

Psychiatrische Behandlung

Zunächst wird die Frage der fahrlässigen Körperverletzung zu klären sein. Hintergrund: Zwei Tage nach der Laparoskopie, bei der gutartige Wucherungen der Gebärmutter entfernt werden sollten, klagt Isabella G. über Koliken und krampfartige Schmerzen. Man rät ihr zu einer psychiatrischen Behandlung und zum Verlassen des Krankenhauses wegen drohender „Hospitalisierung“. Vier Tage vergehen, bis es zum Organversagen und der Notoperation kommt. Der Grund der Schmerzen war keine psychiatrische Erkrankung – sondern eine Perforation des Darms.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2011)

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