Firmenkauf: "Auch mit 20 Prozent hat man Kontrolle"

(c) EPA (Sergei Chirikov)
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Die Übernahmekommission pocht auf eine Absenkung der 30-prozentigen Schwelle für ein Pflichtoffert und will auch die Meldegrenze für Aktienbesitz herabsetzen.

Wien/Eid. Die Praxis gibt der Übernahmekommission recht: Im Schnitt nehmen nur 16 Prozent der Streubesitzaktionäre an einer Hauptversammlung teil. „Schon mit einer Beteiligung von 20 Prozent kann ein Aktionär seine Ziele durchsetzen“, sagte Martin Winner, Chef der Übernahmekommission (ÜK), am Dienstag. Umso mehr könnten knapp 30 Prozent einem Aktionär eine komfortable Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung bringen.

Die ÜK wird daher nicht müde, eine Absenkung der 30-Prozent-Marke zu fordern. Diese wurde nach langen Streitereien und gegen den Widerstand der ÜK 2006 festgesetzt. Die Kommission beobachte deshalb Unternehmen genau, bei denen ein Aktionär knapp 30 Prozent halte, sagte Winner. Dazu gehören der Feuerfestproduzent RHI (Kernaktionär ist Martin Schlaff) und der Anlagenbauer Andritz (Konzernchef Wolfgang Leitner hält über seine Stiftung mehr als 28 Prozent). Auf dem Radarschirm ist auch die Immobiliengesellschaft Conwert mit Großaktionär Petrus Advisers.

Transparente Machtverhältnisse

Auf dem Immobiliensektor spielten sich im Vorjahr die einzigen Übernahmen ab. Conwert kaufte Eco Business Immobilien, CA Immo Anlagen übernahm CA Immo International. Der Kauf der Constantia Packaging durch One Equity Partners scheiterte und erfolgte erst mittels einer Ausnahmegenehmigung. Dieser Trend setzt sich laut Wimmer heuer fort. Die Bank Austria hat bekanntlich ihren Anteil an der CA Immo Anlagen aufgestockt, das gesteckte Ziel aber verfehlt. Mit der CA Immo gebe es den einmaligen Fall, dass eine Gesellschaft binnen eines Jahres Bieter und Ziel war. Ein weiteres Offert erwartet die ÜK demnächst.

Winner geht es aber nicht nur um eine niedrigere Kontrollschwelle, sondern auch um strengere Meldepflichten. Eine Beteiligung sollte statt bei fünf schon bei zwei bis drei Prozent gemeldet werden müssen. Damit ließen sich die Machtverhältnisse in einem Unternehmen frühzeitig feststellen. „Dazu müssten natürlich auch Optionen und Derivate erfasst werden“, fordert Winner. Die Kommission will einen mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) erarbeiteten Forderungskatalog an das Finanzministerium übermitteln.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2011)

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