Kindergärten: Kreuze und Nikolausfeiern sind rechtens

(c) APA (HARALD SCHNEIDER)
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof stellte sich gegen den Antrag eines besorgten Vaters. Nun stehe fest, "dass in Niederösterreich der christliche Glaube und die christlichen Grundwerte weiter hochgehalten werden".

Wien. Kreuze dürfen weiterhin in niederösterreichischen Kindergärten hängen. Auch religiöse Feiern wie zum Beispiel Nikolausfeste sind dort erlaubt. Beides stehe nicht im Widerspruch zur Verfassung, verkündete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch. Der Vater eines Kindergartenkindes in Niederösterreich hatte zusammen mit seiner Tochter im Dezember 2010 einen Individualantrag gestellt, demzufolge der VfGH prüfen sollte, ob religiöse Feiern im Kindergarten verfassungswidrig sind. Der Vater – selbst Atheist – wollte sicherstellen, dass seine Tochter so lange nicht einschlägig religiös geprägt wird, bis sie sich selbst für eine Religion (oder auch dagegen) entscheiden kann; er sorgte sich um die Pluralität.

Der VfGH wies diesen Teil seines Antrags aber als unzulässig zurück; er wurde gar nicht weiter geprüft. Denn Kinder müssen gemäß dem Kindergartengesetz des Landes Niederösterreich nicht an religiösen Festen im Kindergarten teilnehmen. Dies sei freiwillig, die Antragsteller seien also „davon auch nicht direkt betroffen“, befand der Verfassungsgerichtshof.

Sehr wohl geprüft wurde hingegen der zweite Teil des Antrags des Niederösterreichers (bzw. seiner Tochter), mit dem der Vater infrage stellte, dass Kreuze in Kindergärten des Landes der Verfassung entsprechen. Der VfGH entschied aber, dass dies rechtens sei, wenn es um einen Kindergarten geht, in dem die Mehrheit der Kinder christlichen Glaubens sind – dieses Kriterium ist auch im niederösterreichischen Kindergartengesetz festgehalten. Entscheidend für die Einschätzung des VfGH vom Mittwoch sei gewesen, dass in Österreich Kirche und Staat grundsätzlich strikt getrennt seien, sagte Verfassungsgerichtshof-Sprecher Christian Neuwirth zur „Presse“.

Außerdem würden die Kindergärten darauf vorbereiten, dass die Kinder später die Bildungsziele an den Schulen nach der Verfassung, darunter Toleranz und Pluralismus, erreichen. Vor diesem Hintergrund konnte der VfGH keine Äußerung des Staates sehen, „mit der er eine Präferenz für eine bestimmte Glaubensüberzeugung zum Ausdruck bringen möchte“, so der Gerichtshof wörtlich. Kreuze dürfen für Gruppenräume von Kindergärten also vorgeschrieben bleiben. Dies gilt als Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs zum Verhältnis von Kirche und Staat.

Keine Kreuze mehr in Italien?

Die Entscheidung wird laut VfGH auch nicht durch ein für  Freitag erwartetes Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ins Wanken gebracht werden; eine neue Rechtsprechung des EGMR würde erst bei künftigen Verfahren zum Thema berücksichtigt werden. Die Große Kammer des EGMR wird darüber befinden, ob Kreuze in italienischen Klassenzimmern hängen dürfen. Die Beschwerdeführer im Fall „Lautsi gegen Italien“ rügen das Aufhängen von Kreuzen als Verstoß gegen das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihrer eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen.

Der Fall hat Geschichte: In einem ersten Urteil vom November 2009 wurde ein Verstoß gegen das Recht auf Bildung in Verbindung mit der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Im März 2010 wurde die Rechtssache an die Große Kammer des EGMR verwiesen, im Juni 2010 fand eine mündliche Verhandlung derselben statt.

Der Niederösterreicher, der beim VfGH gescheitert ist, will noch das EGMR-Urteil abwarten, ehe er über weitere Schritte entscheidet. Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) nannte die VfGH-Entscheidung einen „klaren Fingerzeig“. Nun stehe fest, „dass in Niederösterreich der christliche Glaube und die christlichen Grundwerte weiter hochgehalten werden“. Symbol dafür sei auch das Kreuz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Schule

EGMR lässt Kreuze in Italiens Klassenzimmern doch zu

Die Große Kammer des Straßburger Gerichtshofs stellt klar: Die Kreuze dürfen auch in Italiens Klassenzimmern hängen bleiben. Es liegt im Ermessen des Staates, Kreuze in Klassenzimmern anzubringen oder nicht.
Schule

Kreuz im Klassenzimmer: Vatikan feiert "historisches Urteil"

Laut Gerichtshof in Straßburg sind Kreuze in Klassenzimmern keine Menschenrechtsverletzung. Die italienische Regierung begrüßt das Urteil.
Kreuz darf Italiens oeffentlichen
Religion

Italien: Nur Kreuz darf in öffentlichen Gebäuden hängen

Ein Richter hatte sich geweigert, in einem Saal mit Kruzifix zu arbeiten. Zu Unrecht, wie das oberste italienische Gericht nun urteilt. Andere religiöse Symbole sind in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt.
Kommentare

Kreuze dürfen hängen müssen

Der Verfassungsgerichtshof verteidigt ein Symbol des Abendlands gegen maßlos überempfindliche Kritiker.
Kreuz Kindergarten nicht verfassungswidrig
Religion

Kreuz im Kindergarten nicht verfassungswidrig

Ein Kreuz im Kindergarten sei nicht als Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion zu werten, so der Verfassungsgerichtshof. Auch religiöse Feiern wie das Nikolausfest sind zulässig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.