Kampusch: Ankläger-Offensive sorgt für neuen Wirbel

Kampusch Aktenteile offentlich
Kampusch Aktenteile offentlich(c) EPA (Paco Campos)
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Wegen Amtsmissbrauchs läuft ein Verfahren gegen Staatsanwälte. Diese veröffentlichen nun Aktenteile aus den Ermittlungen im Fall Kampusch. Damit wolle man Verschwörungstheorien gegensteuern, heißt es.

[WIEN] Es ist ein bemerkenswerter Schritt, den jene Staatsanwälte unternommen haben, die unter dem Verdacht des Amtsmissbrauches stehen: Jene teils hochrangigen Anklagevertreter, deren Amtstätigkeit bei Aufklärung des Entführungsfalles „Natascha Kampusch“ derzeit von einem Innsbrucker Ermittlungsrichter geprüft wird, ließen Teile „aus dem Originalakt“ der Kampusch-Entführung medial verbreiten.

Anwalt Richard Soyer, der einige der fünf beschuldigten Ankläger vertritt, möchte mit dieser medialen Offensive „abenteuerlichen Verschwörungstheorien“ entgegen treten. Damit spielt Soyer auf die These an, dass doch mehrere Täter an der Entführung beteiligt gewesen sein könnten. Auch Spekulationen über einen Pornoring kursieren nach wie vor.

So wurde unter anderem der Bericht des Leitenden Staatsanwaltes Thomas Mühlbacher an das Justizministerium vom 18. Dezember 2009 (allerdings mit unkenntlich gemachten Namen von vier seinerzeitigen Verdächtigen) via Austria Presse Agentur verbreitet. In dem Bericht schreibt Mühlbacher: Die Ermittlungsergebnisse „lassen den Schluss nicht zu“, dass es außer dem durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Entführer Wolfgang Priklopil noch Mittäter gebe. Dieses Dokument sowie weitere behördliche Berichte bzw. Vermerke und auch zwei E-Mails des ebenfalls später durch Suizid aus dem Leben geschiedenen Soko-Leiters Oberst Franz Kröll sollen eben belegen, dass damals korrekt gearbeitet wurde. Und die Staatsanwälte nun „zu Unrecht angegriffen“ werden, wie Anwalt Soyer meint.

Eine neue Art von Transparenz

Die Medienaktion wird etwa damit begründet, dass dies auch „im Sinne der von der Frau Bundesministerin für Justiz angestrebten Transparenz staatsanwaltlicher Entscheidungen“ sei. Zwar hat Ministerin Claudia Bandion-Ortner angekündigt, für mehr Transparenz etwa bei langwierigen Wirtschaftsstrafverfahren zu sorgen – eine Veröffentlichung von Aktenteilen durch Staatsanwälte, die selber im Fokus von Ermittlungen stehen, dürfte von der offiziellen Transparenz-Initiative der Ministerin aber nicht umfasst sein.

Auch war die Hinwendung zu Medien während der entscheidenden Phase der Kampusch-Ermittlungen noch nicht so ausgeprägt. So heißt es in dem Mühlbacher-Bericht, „dass Medienaussagen im Interesse der Sache (...) tunlichst unterbleiben (...) sollen.“

In den erwähnten E-Mails von Oberst Kröll – diese liegen der „Presse“ seit langem vor – schreibt dieser im Dezember 2009, dass er nun auch der Ansicht sei, dass an der Entführung „nur Priklopil beteiligt“ war. Allerdings liegen der „Presse“ auch Mails vor, in denen Kröll später schreibt, ihm sei Ende 2009 ein Abschluss der Ermittlungen „unmissverständlich nahe gelegt“ worden. In einem anderem Mail beklagt er sich, dass bei einer Vernehmung des Opfers Natascha Kampusch „leider nur ein Teil unserer vorbereiteten Fragen“ gestellt worden sei.
Und: Jene Zeugin, die bei der Entführung zwei Täter gesehen haben will, nahm dies bei einer Gegenüberstellung mit Kampusch zurück. Aber: Davor hatte die Zeugin bei sechs Einvernahmen von zwei Tätern gesprochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2011)

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