Fall Kampusch: Offensive der Ankläger

(c) Dapd (Markus Leodolter/AP)
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War der Kampusch-Entführer ein Einzeltäter? Auch die Ankläger hatten Zweifel und fassten sehr wohl auch die Mehrtätertheorie ins Auge, verwarfen diese aber. Diesbezügliche Akten wurden nun geöffnet.

Wien. Jene fünf Staatsanwälte, gegen die derzeit in Innsbruck ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs läuft, sind in die Gegenoffensive gegangen. Wie bereits im Großteil der Freitagausgabe der „Presse“ berichtet, hat Anwalt Richard Soyer – er vertritt einige der fünf Ankläger – nun Teile des Kampusch-Aktes veröffentlicht. Daraus ergibt sich nun, dass die früheren Ankläger im Entführungsfall „Natascha Kampusch“ sehr wohl auch die Mehrtätertheorie ins Auge fassten.

So ging etwa Staatsanwalt Thomas Mühlbacher im Abschlussbericht ans Justizressort vom 18. Dezember 2009 darauf ein, dass das von Entführer Wolfgang Priklopil (er nahm sich nach der Flucht von Kampusch am 23.August 2006 das Leben) gebaute Verlies „mangelhaft vorbereitet“ gewesen sei.

Mühlbacher schrieb: „Aus der mangelnden Einrichtung des Raumes könnte der Schluss gezogen werden, dass der Tatplan des Wolfgang Priklopil ursprünglich nicht darauf gerichtet war, Natascha Kampusch dort unterzubringen. Das könnte seinen Grund entweder darin gehabt haben, dass das Entführungsopfer tatsächlich an Dritte übergeben werden sollte und die Übergabe aus nicht bekannten Gründen scheiterte oder aber, dass der Vorsatz des Täters ursprünglich auf ein Sexual- oder Tötungsdelikt gerichtet war, von dessen weiterer Ausführung er Abstand nahm.“ Letztlich aber verwarfen die Ankläger die Mehrtäterthese. Ob es bei ihrer Arbeit Versäumnisse gab, soll nun eben Innsbruck klären. Ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts zeigte sich am Freitag ob des medialen Vorstoßes unbeeindruckt: „Was Verdächtige mit Medien machen, geht den Ermittlungsrichter nichts an.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2011)

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