Transparente Staatsanwälte

Die Medienoffensive der Kampusch-Staatsanwälte wird nicht Schule machen.

Neues im Fall Kampusch: Staatsanwälte, die für die Aufklärung des Entführungsfalles zuständig waren, lassen durch einen Anwalt Teile des „Originalakts“, wie es heißt, veröffentlichen. Die Ankläger öffnen also freiwillig einen Akt zu einem seinerzeit nicht öffentlich geführten Ermittlungsverfahren. Und berufen sich dabei gar auf eine neue Form von Transparenz. Brechen nun goldene Zeiten für Journalisten an? Eher nicht. Die Sache hat einen Haken.

So ganz freiwillig kam die medienfreundliche Aktion dann doch nicht. Gegen die Ankläger läuft ein Verfahren, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Dabei wird geprüft, ob es Versäumnisse bei den Kampusch-Ermittlungen gegeben hat, sprich: ob möglicherweise sogar Amtsmissbrauch begangen wurde. Freilich: Es gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch sieht das Herzeigen eines – zugegeben: bereits abgeschlossenen – Aktes vor diesem Hintergrund gleich ganz anders aus.

Aber vielleicht trügt der Schein. In dem Fall gäbe es regen (medialen) Bedarf für Aktenöffnungen, etwa in den Causen Buwog/Grasser, Meinl, Hypo Alpe Adria und so weiter und so fort.

manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kampusch Aktenteile offentlich
Österreich

Kampusch: Ankläger-Offensive sorgt für neuen Wirbel

Wegen Amtsmissbrauchs läuft ein Verfahren gegen Staatsanwälte. Diese veröffentlichen nun Aktenteile aus den Ermittlungen im Fall Kampusch. Damit wolle man Verschwörungstheorien gegensteuern, heißt es.
Kampusch Aktenteile offentlich
Österreich

Fall Kampusch: Aktenteile veröffentlicht

Die Behörden ermitteln gegen Staatsanwälte wegen des Verdachts auf Pflichtverletzungen. Ihr Anwalt holt zum Befreiungsschlag aus, um "abenteuerliche Verschwörungstheorien" zu widerlegen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.