Die Medienoffensive der Kampusch-Staatsanwälte wird nicht Schule machen.
Neues im Fall Kampusch: Staatsanwälte, die für die Aufklärung des Entführungsfalles zuständig waren, lassen durch einen Anwalt Teile des „Originalakts“, wie es heißt, veröffentlichen. Die Ankläger öffnen also freiwillig einen Akt zu einem seinerzeit nicht öffentlich geführten Ermittlungsverfahren. Und berufen sich dabei gar auf eine neue Form von Transparenz. Brechen nun goldene Zeiten für Journalisten an? Eher nicht. Die Sache hat einen Haken.
So ganz freiwillig kam die medienfreundliche Aktion dann doch nicht. Gegen die Ankläger läuft ein Verfahren, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Dabei wird geprüft, ob es Versäumnisse bei den Kampusch-Ermittlungen gegeben hat, sprich: ob möglicherweise sogar Amtsmissbrauch begangen wurde. Freilich: Es gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch sieht das Herzeigen eines – zugegeben: bereits abgeschlossenen – Aktes vor diesem Hintergrund gleich ganz anders aus.
Aber vielleicht trügt der Schein. In dem Fall gäbe es regen (medialen) Bedarf für Aktenöffnungen, etwa in den Causen Buwog/Grasser, Meinl, Hypo Alpe Adria und so weiter und so fort.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2011)