Oder: Warum Agent Provocateur uns an Dessous denken lässt – nicht an Ernst Strasser.
Was von Politikern nach ihrem Abgang im Gedächtnis bleibt, lässt sich während ihrer Wirkungszeit nur schwer abschätzen. George Bush etwa wird seine Reaktion auf 9/11 wohl ebenso wenig loswerden wie Bill Clinton seine auf Monica Lewinsky. Und das, obwohl beide in ihren zwei Amtszeiten wohl noch das eine oder andere mehr zu tun hatten.
Über die tragische Figur, die heimische Präsidenten gemacht haben, sei hier geschwiegen, aber einem Beinahe-Bundespräsidenten, dem SPÖ-Kandidaten und Ex-Verkehrsminister Rudolf Streicher, gebührt unser Dank für eine wichtige und in seiner Wirkung kaum zu überschätzende politische Leistung: Er hat die Hundertwasser-Autokennzeichen verhindert. Das bleibt. Ihm und uns.
Ernst Strasser wiederum kann sich in seiner dunkelsten politischen Stunde trösten: Wenn heute die Kinder nicht mehr „Räuber und Gendarm“ spielen, liegt das nicht nur daran, dass sie immer vor der X-Box herumhängen, sondern ist auch dem Umstand geschuldet, dass sie keine Gendarmen mehr kennen. Ernst Strasser hat sie abgeschafft. Das bleibt. Ihm und uns.
Vielleicht sogar länger als seine Behauptung, in Wahrheit ein Agent Provocateur zu sein, der auf dem Video behauptet, ein Lobbyist zu sein, der behauptet ein EU-Abgeordneter zu sein. Agent Provocateur lässt uns aber vor allem an Unterwäsche denken, da hat Strasser keine Chance, am Dessous-Label vorbei ins kollektive Bewusstsein hineinzukommen. Und Juristen wissen, dass der schon weniger nach einem Hauch von Nichts klingende Lockspitzel in Österreich verboten ist. „Beschuldigte oder andere Personen zur Unternehmung, Fortsetzung oder Vollendung einer Straftat zu verleiten ist unzulässig“, heißt es in der hiesigen Strafprozessordnung. Woher sollen das aber britische Journalisten wissen?
Von einer journalistischen Blamage der „New York Times“ wurde nach dem Tod von Liz Taylor berichtet: Der Nachruf auf die verstorbene Diva in dem renommierten US-Blatt war bereits Jahre zuvor von einem inzwischen selbst verstorbenen Journalisten verfasst worden. Was im Prinzip nichts an dessen Gültigkeit ändert, hat doch Taylor in den letzten Jahren weder gedreht noch geheiratet. Aber auch hier gilt: Was im Gedächtnis bleibt, lässt sich davor schwer abschätzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2011)