Tierschützer: Ankläger droht mit Nichtigkeit

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Freisprüche werden immer wahrscheinlicher. Richterin Sonja Arleth hatte es abgelehnt, den umstrittenen linguistischen Gutachter Wolfgang Schweiger wegen Befangenheit abzusetzen.

Wiener neustadt/M.s./Apa. Im Wiener Neustädter Tierschützerprozess drohte am Donnerstag Staatsanwalt Wolfgang Handler damit, nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens, eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen. Heute, Freitag, soll mit den Plädoyers begonnen werden.

Richterin Sonja Arleth hatte es abgelehnt, den umstrittenen linguistischen Gutachter Wolfgang Schweiger wegen Befangenheit abzusetzen. Schweiger hatte den Hauptangeklagten Martin Balluch belastet, indem er Bekennerbriefe, etwa zu einer Nerzbefreiung (diese liegt 14 Jahre zurück) Balluch zuordnete. Befangenheit liege nicht vor, so die Richterin. Und eine Enthebung eines Gutachters wegen mangelnder Sachkunde sei nunmehr rechtlich nicht mehr möglich.

Wohl aber könnte das Gericht einen zweiten Sachverständigen beauftragen. Ebendies wurde von Staatsanwalt Handler und auch den Verteidigern beantragt. Arleth wies dies ab und teilte mit, dass sie die Begründung ihrer Abweisung erst bei der für Anfang Mai geplanten Urteilsverkündung nachliefern würde. Zuvor hatte die Richterin ihrerseits den Gutachter kritisiert. Dies, gepaart mit dem Verzicht auf einen zweiten Gutachter, lässt den Schluss zu, dass die Weichen in Richtung Freisprüchen vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation gestellt sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2011)

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