Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren kommt

Helmpflicht kommt
Helmpflicht kommt(c) (Fabry Clemens)
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Ein Initiativantrag wurde im Nationalrat eingebracht, wonach radfahrende Kinder unter zwölf einen Helm tragen müssen. Ein Einfluss der Regelung auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei Unfällen wird ausgeschlossen.

Radfahrende Kinder müssen künftig einen Helm tragen. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Regelung für Mädchen und Buben unter 12 verständigt und im Nationalrat einen Initiativantrag dazu eingebracht, der in den kommenden Wochen im Verkehrsausschuss beraten und wohl noch vor dem Sommer parlamentarisch beschlossen wird. Trägt das Kind keinen Helm, hat es keinen Einfluss auf zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche bei Unfällen.

Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, sollen verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass ein Sturzhelm getragen wird. Gleiches gilt für Kinder, die in einem Fahrradanhänger transportiert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. Strafen sind nicht vorgesehen. Infrastrukturministerin Doris Bures (SP) begrüßte, dass die Abgeordnete ihre Initiative aufgegriffen haben und hofft auf ein Inkrafttreten bereits Ende Mai. Sie argumentiert, dass seit 2005 die Zahl der verletzten Kinder im Radverkehr von 3.000 auf 4.000 gestiegen sei.

Weiters in der Novelle zur Straßenverkehrsordnung enthalten ist ein Gebot zur "ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme". Eine kleine Änderung gibt es ferner bei Parkverboten. Da soll es in Zukunft möglich sein, ein Halte- bzw. Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen - also ohne Verkehrsschild. Eine Verdeckung der Bodenmarkierung durch Schmutz, darauf abgestellten Materialien oder Schnee bei gleichzeitigem Fehlen von entsprechenden Verkehrstafeln hebt die Verbotsbestimmungen auf.

Schließlich wird ein neues Verkehrsschild eingeführt - nämlich für den Fall, dass ein Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt nebeneinanderliegen. Hier werden die zwei dafür schon vorhandenen Tafeln de facto zusammengelegt.

(APA)

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