Anklage wirft Tierschützern Tierquälerei vor

Tierschutzer Prozess Balluch
Tierschutzer Prozess Balluch(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Im Prozess gegen 13 Tierschützer hat die Staatsanwaltschaft im letzten Moment einen neuen Vorwurf erhoben: Die Befreiung von Nerzen sei Tierquälerei. Die Angeklagten weisen dies zurück und belasten den Zeugen.

Kurz vor dem Beginn der Schlussplädoyers hat die Staatsanwaltschaft einen neuen Vorwurf im Prozess gegen 13 Tierschützer erhoben: Drei Angeklagte - darunter der Erstangeklagte Martin Balluch und sein Bruder - sollen im Juli 1997 bei einer Nerzbefreiung in Heidenreichstein (NÖ) beteiligt gewesen sein. Ihnen wirft die Anklage Sachbeschädigung, Sachentziehung und Tierquälerei vor.

Erfolgt ist diese Ausdehnung des Strafantrags aufgrund der Zeugenaussage eines Vorgängers von Martin Balluch als Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Er wurde im Jahr 2002 im VgT wegen Vorwürfen der Untreue abgewählt und liegt seitdem im Dauerclinch mit dem Verein und der jetzigen Führungsriege - und damit den beiden Balluch-Brüdern. Der Zeuge sei "ganz offensichtlich motiviert mit Hassgefühlen und ähnlichem", meinte der Bruder von Martin Balluch. Seine Aussage sei "insofern bezeichnend", weil sie erst in der Hauptverhandlung getätigt wurde und er davor immer wieder zur Polizei gesagt habe, er bedauere, keine Belastungen liefern zu können.

Auch Balluch selbst wies eine Beteiligung an dem Vorfall entschieden zurück. Er habe England nach einem mehrjährigen Aufenthalt erst am 2. Juni 1997 verlassen und sei dann ab 10. Juni wieder Schritt für Schritt nach Österreich gezogen. "In 15 Tagen müsste ich wildfremde Leute kennenlernen und mit ihnen solche Aktivitäten setzen. Das ist doch sehr unwahrscheinlich", meinte er. Überhaupt sei er den Sommer über noch unterwegs gewesen und habe erst im Herbst begonnen, sich einen Verein zu suchen und sich in Österreich für Tierschutz zu engagieren.

Die Aussage des ehemaligen VgT-Obmanns sei insofern zu bezweifeln, weil ein anonymer Anrufer seiner Kanzlei erst gestern mitgeteilt habe, dass sich der Staatsanwalt mit dem Zeugen getroffen habe und erst seitdem von ihm sämtliche Anschuldigung erhoben wurden, führte Anwalt Stefan Traxler aus. Demnach soll dem Zeugen die Befreiung von einer strafrechtlichen Verfolgung - er hatte sich auch selbst belastet - versprochen worden sein. Staatsanwalt Wolfgang Handler wies dies entschieden zurück. Ein Treffen mit dem Zeugen habe aber schon stattgefunden.

Staatsanwalt will Schuldspruch

Damit war das Beweisverfahren abgeschlossen, Staatsanwalt Handler begann mit seinem Schlussplädoyer: "Es war kein Verfahren gegen den Tierschutz, auch wenn es von einigen Angeklagten mit Vehemenz so dargestellt wurde", begann er. "Gewalttätigen Auswüchsen muss man entgegentreten. Und genau deswegen beantragt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung der Angeklagten", schloss er.

Er verwehrte sich entschieden dagegen, dass die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei so dargestellt wurde, als hätte man "im stillen Kämmerlein" Protagonisten der Tierschutzszene ausgewählt, "eine nebulose kriminelle Organisation erfunden" und "als Gipfel aller Rechtswidrigkeit Anklage gegen die Personen erhoben". Kaum eine Erwähnung habe nämlich gefunden, dass von oberster Stelle die Rechtmäßigkeit der U-Haft anerkannt worden sei und auch die Anklage von "sämtlichen Spitzenjuristen" geprüft und an der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft "überhaupt nichts Verdächtiges gefunden" worden sei.

Beginn mit Anzeige von Kleider Bauer

Begonnen hatte alles im Dezember 2006, blickte Handler zurück, als bei Kleider Bauer die erste Auslagenscheibe zerbrach. Danach habe es noch zahlreiche weitere Beschädigungen neben der legalen Kampagne gegeben, bis die Brüder Graf, Inhaber des Unternehmens, Anzeige erstattet hatten. Wo (für Medien und Anwälte) der Skandal liege, wenn sie als Opfer nach elf Anschlägen Anzeige erstatten, könne er nicht nachvollziehen, betonte er. "In welcher Welt leben wir denn?"

Art und Umfang der Ermittlung seien jedenfalls völlig gerechtfertigt gewesen. "Es war nämlich und ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nach wie vor auszuschließen, dass die Angriffe nur zufällig passierten und nicht in Zusammenhang mit der legalen Kampagne standen", erklärte er und verwies auf die duale Strategie der inkriminierten Organisation. Die ursprünglichen Vermutungen - und von 278a sei damals noch keine Rede gewesen - hätten sich nicht nur bestätigt, sondern seien sogar noch in viel stärkerem Ausmaß zum Tragen gekommen.

"Sämtliche Voraussetzungen" für Mafiaparagrafen

"Tatsächlich lagen und liegen nach wie vor sämtliche Voraussetzungen für den Paragrafen 278a vor", so der Ankläger weiter. Neben dem Zusammenschluss einer größeren Zahl von Personen - die 13 Angeklagten seien sicher nicht die einzigen, sondern jene, denen eine Beteiligung zweifelsfrei nachgewiesen werden könne - sei auch die Ausrichtung auf längere Zeit und das arbeitsteilige Vorgehen samt hierarchischem Aufbau gegeben.

Bei den Beschuldigten habe sich gezeigt, dass Martin Balluch grundsätzlich die Überlegungen anstelle, Archive zu Anschläge führe, etc. Der Zweitangeklagte sei einer seiner "engsten Mitarbeiter", der intensive Kontakte zum Fünftbeschuldigten halte und quasi als "erster Offizier" benutzt werde. Der Viertangeklagte stehe beispielsweise als bezahlter Kampagnenleiter in Tirol dagegen am Ende der Befehlskette.

Die oft thematisierten Differenzen zwischen den Gruppierungen VgT und Basisgruppe Tierrechte (BaT) würden hingegen nicht gegen das Bestehen der Organisation sprechen: "Es ist keine Freundschaftsverbindung, es ist eine Zweckgemeinschaft, die auf klar definierte Ziele ausgerichtet ist, etwa die Abschaffung des Pelzhandels bei Kleider Bauer", betonte Handler.

Bezüglich der Straftaten habe man zahlreiche Abhandlungen darüber sichergestellt und Zusammenhänge aufgedeckt. Zwar habe man die Täterschaft nicht nachweisen können, die Angeklagten seien aber in vielen Fällen Leute, die zuvor mit den Opfern in Kontakt getreten waren und die Straftaten dann dokumentierten.

Auch die Abschirmungsmaßnahmen der Vereine - angedachte Handy- und DNA-Pools - fanden Eingang in seinen Vortrag. "Dass das nur bei legalen Tätigkeiten angewendet wurde, ist aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse auszuschließen", meinte er. "Ich persönlich kenn jedenfalls keinen Verein, wo Mitglieder per E-Mail ausschließlich verschlüsselt kommunizieren."

Seine Weltanschauung habe der Erstangeklagte im Jahr 1996 ausführlich in einem Mail an seinen Vater dargelegt, in dem er ihm die Stürmung eines Wohnhauses eines Firmenleiters ausführlich geschildert habe. "Ich weiß, dass das nicht nach deinem Geschmack ist, aber ich hab's dir trotzdem frank und frei erzählt (...) ich weiß, wie weit ich bereit bin zu gehen". Das hieße, wenn legale Mittel nicht ausreichen, muss zu illegalen Mitteln gegriffen werden, um das Ziel zu erreichen, erläuterte der Ankläger.

"Nicht Messias und zwölf Apostel"

Zu den thematisierten Skandalen meinte der Staatsanwalt, dass die Vertrauensperson und die verdeckte Ermittlerin "Danielle Durand" als "bloße Aktivisten" des VgT tätig gewesen seien. "Sie waren nicht weniger, aber auch nicht mehr" - und dass normale Aktivisten eingeweiht worden seien, sei von der Staatsanwaltschaft nie behauptet worden, das wäre ja auch unsinnig. Die beiden Spioninnen würden "daher weder zur Be- noch zur Entlastung beitragen".

Die Zahl der 13 Angeklagten habe man nicht gewählt "um Messias und seine zwölf Aposteln anzuklagen", sagte er, sondern die "Führer der kriminellen Organisation". "Die Staatsanwaltschaft beantragt daher einen Schuldspruch im Sinne des Strafantrags." Die Strafhöhe sei vom Gericht in Anbetracht der Erschwerungs- und Milderungsgründe zu bestimmen.

Verteidigung verlangt Freispruch

Auf Freisprüche plädierten - naturgemäß - die Verteidiger. "Ich werde ihnen das nicht ersparen, Herr Staatsanwalt, zu allen Tatbestandsteilen genau das Gegenteil aufzudecken" , kündigte Anwalt Stefan Traxler an. "Ich erwarte in allen Anklagepunkten einen Freispruch", so Verteidiger Jürgen Stephan Mertens - und, dass in der Staatsanwaltschaft "die Erkenntnis reift, dass man dieses Verfahren nicht in eine weitere Instanz zieht". Er hoffe, dass der "glasklare Freispruch" auch eine "schallende Ohrfeige" für die Art der Ermittlungen darstelle, fügte Verteidiger Josef Philipp Bischof hinzu.

Es sei "unmoralisch und verbrecherisch, einen Unliebsamen erst festzunehmen und dann Belastendes gegen ihn zu suchen", zitierte Traxler. Genau das sei bei den Beschuldigten aber passiert. Sämtliche Sachverhalte, die von der Soko vor der U-Haft-Verhandlung suggeriert worden seien, hätten sich als völlig unrichtig herausgestellt. Das Vorgehen der Polizei sei es gewesen, alles Entlastende einfach auszusparen - wie etwa den 100-seitigen Bericht der verdeckten Ermittlerin (VE) "Danielle Durand", der in einer Schublade hätte versteckt werden sollen.

Dass diese - in Anwalt Jürgen Stephan Mertens Augen als "Wendepunkt des Verfahrens" - vom Staatsanwalt nur in einem Nebensatz erwähnt werde, sei "bemerkenswert": "Es kann nicht sein, dass einer VE, die bis in den innersten Kreis des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) eingeschleust wurde und die nichts entdeckt hat, von der Staatsanwalt Irrelevanz attestiert wird", betonte er. "In 15 Monaten hat sie keine Straftaten festgestellt", keine Hierarchie, keine Querverbindungen - "es ist nicht in dubio pro reo, im Zweifel, sondern erwiesen".

"Es gibt keine kriminelle Organisation"

"Es ist schlicht und einfach so: Es gibt keine kriminelle Organisation", so Bischof. Die Soko habe gesucht, gesucht, gesucht, gesucht und nichts gefunden - warum? "Es war nichts da, es gibt nichts zu finden." Am Mond auf Palmensuche zu gehen, wäre etwa genauso sinnvoll gewesen, meinte er.

Die Anklage der Personen sei mehr oder minder willkürlich gewesen: "Zehn waren's, weil die Rechtsprechung das erfordert, kurzfristig wurde es dann auf 13 erhöht, falls sich einer doch als unschuldig erweist", vermutete Traxler. Die Kosten schätzte er auf bisher rund sieben Millionen Euro.

Durch die Soko habe jedes Verhalten einen kriminellen Touch bekommen - Handys, Funkgeräte, hinterlegte CDs wurden zu toten Briefkästen, Sägen zu Hause - bei Leuten, die mit Holz heizen - zu gefährlichen Waffen. Auch sonst sei alles so gedreht worden, dass es die Beschuldigten möglichst belaste. Die Akteneinsicht sei dagegen bis heute nicht vollständig gegeben, das hätten bisher drei Richter festgestellt - "und das am Tag, wo wir die Schlussplädoyers halten".

Auch sämtliche Tatbestandsmerkmale einer kriminellen Organisation seien widerlegt worden. Die VE und die VP hätten ausgesagt, Balluch sei "alles andere als eine Führungsperson". "Ich sehe hier keine Weisungsgebundenheit, gar nichts. Ich sehe hier keine Infrastruktur einer Organisation", betonte Traxler. In der angeblichen Kommandozentrale - dem VgT-Büro - habe die Zwölftbeschuldigte mit "Durand" Flyer gebastelt. Auch die Abschottung sei kein Argument. Ihm falle nämlich sehr wohl ein "Verein" ein, der ausschließlich verschlüsselt, "der nennt sich Justiz".

Bischof wurde in seinem Plädoyer zuerst sentimental und bedankte sich bei sämtlichen Mitverteidigerinnen und Angeklagten - "es war einerseits sehr anstrengend, aber auch sehr schön mit euch an einem Strang zu ziehen" - und sagte dann, er werde jetzt abbrechen, um Wiederholungen zu vermeiden und so Kosten für die Republik Österreich zu sparen, die das Geld ja dringend für den Sprachgutachter Wolfgang Schweiger (er verrechnete rund 50.000 Euro, Anm,) brauche.

Statt des angekündigten Abbruchs seines Plädoyers stand er allerdings auf und holte zu einem Rundumschlag gegen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei aus. Was hier passiert sei, sei "unglaublich". "Existenzen wurden massivst beeinträchtigt", der Vater eines Beschuldigten habe sogar Selbstmord begangen. Es spreche daher für die Intelligenz der Angeklagten, dass sie noch halbwegs in der Lage seien, humorvoll mit der Lage umzugehen. Aber auch der Umgang der Richterin mit den Verteidigern sei "unglaublich" gewesen - wie etwa das Ausrufen von Pausen, während diese am Wort gewesen seien.

Anwalt will Entschädigung von Republik

"Es wird keine Verurteilung geben", griff Anwalt Michael Dohr dem Urteil voraus. Dies werde aber dennoch kein Happy End für die Beschuldigten sein. Mit den Ermittlungen und der U-Haft sei nämlich "auf massivste Weise" in die Grundrechte der Menschen eingegriffen worden und kein Geld der Welt könne die U-Haft entschädigen, die vergeudete Zeit vor Gericht, die versäumte Zeit mit Familien. "Hier muss sich die Republik etwas überlegen, dass das Wort Entschädigung zurecht verdient", forderte er.

Anwältin Alexia Stuefer nahm vor allem das Schlussplädoyer des Staatsanwalts verbal unter Beschuss. "Für mich hat sich das angehört wie der Eröffnungsvortrag. Da ist nichts dazugekommen außer alten OGH- und OLG-Urteilen, die auf völlig anderen Grundlagen basieren als diese Hauptverhandlung. Haben Sie nichts Besseres?", fragte sie. Das Verfahren habe ergeben, dass es keine kriminelle Organisation gebe. "Wenn diese Personen hier Beitragstäter sind - wo sind dann die unmittelbaren Täter?" Eine Mafia-ähnliche Organisation sei nicht einfach eine Zweckgemeinschaft und keines der Tatbestandsmerkmale sei erfüllt worden. Vergleiche mit der Mafia seien "zynisch" gegenüber jenen Leuten, die tatsächlich mit kriminellen Organisationen konfrontiert seien.

Überhaupt war vieles in dem Prozess aus Sicht der Verteidiger "zynisch" - etwa der Vorwurf der Tierquälerei an Tierschützer. Oder dass die Soko-Leitung im Zeugenstand vor Gericht ständig auf den Akt verwiesen habe - obwohl der offensichtlich unvollständig war und es bis jetzt keine vollständige Akteneinsicht gebe, ärgerte sich Anwalt Harald Karl.

Zu sagen, dass es kein Verfahren gegen den Tierschutz ist, wenn hier 13 Tierschützer sitzen, sei "verhöhnend", meinte er: "Worum ist es denn bitte die meiste Zeit gegangen?" Auch die immer wieder wiederholten Straftaten und Schäden waren ihm ein Dorn im Auge: Die Kosten für Ermittlungen und Verfahren würden das Vorgeworfene nämlich schon lange bei weitem überschreiten.

"Es ist bemerkenswert, was diese 13 Leute hier für die Gesellschaft tun, sie widmen sich ihr ganzes Leben lang einem Ideal", betonte Stuefer. Der so genannte Terror-Paragrafe sei schlicht und einfach falsch eingesetzt worden, die rechtliche Subsumption vor statt nach den Ermittlungen erfolgt. Es sei auch "rechtsstaatlich sehr bedenklich, dass sich 13 Angeklagte hier monatelang anhören müssen, wie und wie laut sie demonstriert haben und sich rechtfertigen müssen, warum."

Dohr fühlte sich vom Strafantrag an ein Drehbuch erinnert, aber "ein Plagiat: Es kommt mir nämlich vor, wie ein James Bond aus den 60ern." Nur sei davon nach Abschluss des Verfahrens "rein gar nichts" übrig geblieben. Und dass eine Ermittlerin, die 15 Monate lang im innersten Kreis der Verdächtigen aktiv war, von der Staatsanwaltschaft nicht einmal als Zeugin genannt werde, sei "eigentlich ein Skandal und das trau ich mich zu sagen". Überaus bedenklich fand das auch Karl: "Der Herr Staatsanwalt tut heute so, als wäre das nur eine Fußnote gewesen im ganzen System".

In Summe ergab das Verfahren aus Sicht der Anwälte "nichts Handfestes", nicht einmal Indizien. Leute seien beschuldigt worden, weil sie sich für irgendetwas interessierten. "Es gibt nur eine Ideologie in diesem Land, die verboten ist, und das ist der Nationalsozialismus, sonst kann man sich interessieren, für was man will", betonte Karl. Für den Vergleich mit Messias und seinen Aposteln war Dohr dem Staatsanwalt aber direkt dankbar - weil der Messias sich ebenfalls nichts zuschulden kommen habe lassen und trotzdem gekreuzigt wurde, nur weil er sich gegen die Obrigkeit aufgelehnt habe, meinte er pathetisch.

(APA)

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