Ein Lobbyistenregister bringt nicht viel. Viel wichtiger wäre volle Transparenz bei Nebeneinkünften der Politiker und bei der Parteienfinanzierung.
Selten hat sich eine gesamte Branche so spektakulär selbst disqualifiziert. Was ist von einer Berufsgruppe zu halten, deren Aufgabe in der Beeinflussung von Entscheidungsträgern und der öffentlichen Meinung besteht, und die nicht in der Lage ist, für sich selbst Stimmung zu machen? „Lobbying“ ist zu einer anrüchigen Bezeichnung geworden, fast schon mit dem Geruch des Kriminellen behaftet, und die Vertreter der Berufsgruppe sehen dem staunend zu und unternehmen – nichts.
Dabei ist Lobbying ja durchaus eine sinnvolle und respektable Einrichtung: Wer von geplanten Gesetzesänderungen betroffen ist, braucht oft Hilfe, um sich Gehör zu verschaffen. Gute Argumente zu haben hilft nicht viel, wenn man nicht in der Lage ist, diese an der richtigen Stelle vorzubringen. Jemanden zu engagieren, der die Entscheidungsabläufe, die wahren Machtstrukturen und im Idealfall auch die handelnden Personen kennt, kann wahre Wunder wirken. Da ist überhaupt nichts Verwerfliches dran. Ernst Strasser wird ja in Wahrheit nicht Lobbyismus vorgeworfen, sondern Bestechlichkeit. Er war nicht der Lobbyist, der von außen kommt und versucht, Entscheidungsträger von einer Sache zu überzeugen, sondern er war selbst der Entscheidungsträger, der – so die Vorwürfe stimmen – gegen Bezahlung versuchte, Gesetze zu beeinflussen.
Ziemlich unverständlich daher auch die Angriffe gegen Strasser-Nachfolger Hubert Pirker. Der hat zu einer Zeit, als er nicht im EU-Parlament gesessen ist, seine Dienste als Lobbyist angeboten. Na und? Warum darf ein ehemaliger Mandatar seine Kenntnisse und Kontakte nicht mehr nutzen? Und warum soll jemand, der zeitweise im Politikumfeld tätig war, nicht mehr in die Politik zurückkehren? Noch skurriler sind die Vorwürfe gegen den früheren Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, dieser sei ein „Atomlobbyist“, weil er im Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWE sitzt. Der feine Unterschied zwischen Lobbyist und Aufsichtsrat scheint den Kritikern entgangen zu sein: Letzterer nimmt in erster Linie die Interessen des Eigentümers im Unternehmen wahr – nicht jene des Unternehmens in der Öffentlichkeit.
Ebenso unsauber wie die öffentliche Diskussion zum Lobbyismus verläuft die politische Aufarbeitung. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will per Gesetz die Tätigkeit von Lobbyisten regeln: Durch verpflichtende Eintragung in ein Register soll ihre Tätigkeit transparent gemacht werden.
Das wäre zwar sinnvoll, ist aber eigentlich nur ein Randthema. Viel notwendiger wären andere Maßnahmen: zum Beispiel, die Bestechlichkeit von Abgeordneten auch in Österreich strafbar zu machen. Im Nationalrat dürfte Strasser nämlich das, was ihm in Brüssel vorgeworfen wird, völlig legal tun.
Und wichtiger, als die Auftraggeber der Lobbyisten zu kennen, wäre es, genau zu wissen, wessen Interessen denn die Abgeordneten vertreten. Dazu gehört die Mitgliedschaft in Interessenverbänden und Kammern ebenso wie die berufliche Tätigkeit. Es ist nicht verboten, dass Mandatare aus der Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer oder auch aus dem Raiffeisenverband kommen, es ist auch nicht verboten, dass sie Nebenjobs haben. Aber die Wähler müssen erfahren, welche Interessenlagen und welche Abhängigkeiten da bestehen. Und selbstverständlich geht das nur, indem alle Nebenjobs und alle Auftraggeber detailliert offengelegt werden.
Wichtigstes Thema ist aber die Parteienfinanzierung. Und da ist die Koalition gerade dabei, ein Gesetz auszuarbeiten, das ebenso eine Augenauswischerei wie das derzeit bestehende ist. Müssen derzeit Parteispenden nur an den Präsidenten des Rechnungshofs gemeldet werden (der diese Information nicht veröffentlichen oder sonst irgendwie verwenden darf), so sollen künftig Spenden über 7000 Euro veröffentlicht werden. Aber nur solche, die direkt an die Bundespartei und nicht an Vorfeld- oder Landesorganisationen gehen. Na, wie werden da unsaubere Geschäfte in Zukunft wohl laufen? Dass der Bund nicht für Landesparteien zuständig wäre, ist ein lachhaftes Argument: Die Länder sind ja keine Fürstentümer, in denen staatliche Gesetze nicht gelten – auch wenn man oft diesen Eindruck hat.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2011)