Volksgruppen: "In Zukunft auch Türken anerkennen"

(c) ORF (Elisabeth Krimbacher)
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Wenn neue Zuwanderer wie Türken oder Serben einmal in der dritten Generation im Land sind, könnten sie rechtlich verankert werden. Die Gesetzeslage ist zwar strittig, Experte Funk hält die Anerkennung aber für geboten.

Wien. Dass die Slowenen als Volksgruppe anerkannt sind, ist außer Streit. Schwieriger haben es die Polen: Sie starten gerade einen neuen Anlauf und verweisen darauf, dass sie schon zu Monarchiezeiten in Österreich waren. Und dann gibt es noch ein politisch „heißes Eisen“, die neuen Zuwanderer, etwa aus der Türkei oder vom Balkan.

Dieses Thema wird in den nächsten Jahrzehnten aktuell werden: Man geht davon aus, dass eine Volksgruppe dann vorliegt, wenn sie seit mindestens drei Generationen im Land lebt und sich eine eigene Sprache und Kultur bewahrt hat. „Das würde dafür sprechen, dass man in Zukunft auch Türken und Serben als Volksgruppe anerkennen muss“, meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Die Sache sei aber strittig, so Funk. Man könne auch meinen, dass nur jene Volksgruppen anzuerkennen sind, die (beim Inkrafttreten der Verfassung) im Jahr 1920 im Land waren. Funk glaubt aber, dass aus Gründen der Gleichbehandlung rechtlich mehr dafür spricht, auch neue Volksgruppen anzuerkennen.

Wer als Volksgruppe gilt und somit gefördert wird, legt die Bundesregierung in einer Verordnung fest. Aufgezählt sind dort die slowenische, die burgenlandkroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Roma. Der Innsbrucker Völkerrechtler Peter Hilpold hält diese starre Einteilung in anerkannte Volksgruppen und sonstige Minderheiten für überholt. „Wir brauchen mehr Flexibilität“, betont er. Dies habe auch der zuständige Ausschuss im Europarat gefordert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2011)

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