Die im Rahmen einer Ausbildungspflicht überlegte strafweise Streichung der Familienbeihilfe sei "verfassungsrechtlich fragwürdig", sagt der Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Mazal.
Wien/ett. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) stößt bei seinen Plänen für eine Ausbildungspflicht für Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren an Grenzen. Die von ihm in der ORF-„Pressestunde“ am Sonntag überlegte strafweise Streichung der Familienbeihilfe, wenn Jugendliche nicht mitmachen, löst beim Arbeitsrecht- und Sozialexperten Wolfgang Mazal massive Bedenken aus. „Das ist verfassungsrechtlich zweifellos fragwürdig“, warnt dieser im Gespräch mit der „Presse“.
Mazal betont, es falle ihm seit Monaten auf, dass „über das Wesen der Familienbeihilfe offenbar ein Wissensdefizit herrscht“. Es handle sich um „keine Sozialleistung, die nach Gutdünken oder Ermessen gegeben oder entzogen werden kann“. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs sei die Beihilfe ein Ausgleich zur Unterhaltspflicht. So lange jemand unterhaltspflichtig sei, verlange der Verfassungsgerichtshof, dass neben steuerlichen Maßnahmen Familienbeihilfe gewährt werde. Unterhaltspflicht bestehe auch gegenüber jungen Menschen in Ausbildung. Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe würden „Eltern um ihre Rechte gebracht“.
Von der Wirtschaftskammer wird die Ausbildungspflicht begrüßt – wie am 31. März in der „Presse“ von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Für Kammerchef Christoph Leitl ist die Verknüpfung mit der Familienbeihilfe „ein hilfreiches Instrument“.
Nur bei Jungen „salonfähig“
Mazal hält zwar alle Versuche, die Qualifikation junger Menschen zu verbessern, für sinnvoll. Seine Vorbehalte gegen den Entzug der Familienbeihilfe begründet er mit einem Vergleich: Wolle ein älterer Mensch vorzeitig in Pension gehen und müsste dieser dafür eine höhere Steuerlast tragen, so gelte dies als „nicht einmal im Ansatz diskutabel“. Bei jüngeren Menschen werde hingegen Ähnliches als „salonfähig“ vorgeschlagen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 121.04.2011)