Ungarn: Euro-Einführung rückt in weite Ferne

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Ungarns Staatspräsident Schmitt hat am Ostermontag die neue Verfassung unterzeichnet. Darin wird der Forint als nationale Währung festgeschrieben. Der Zutritt zur Eurozone dürfte in noch weitere Fernen rücken.

Budapest. Der Zutritt zur Eurozone dürfte für das EU-Mitglied Ungarn in noch weitere Fernen rücken. Als nationale Währung ist im Abschnitt „K“ der neuen, ab 1. Jänner 2012 gültigen Verfassung der Forint festgeschrieben – im Verfassungsentwurf war auf diesen Passus noch verzichtet worden. Die Ablösung des Forint durch Europas Einheitswährung dürfte sich selbst bei einem Machtwechsel in Budapest für künftige Regierungen als sehr mühsames Unterfangen erweisen. Denn eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist nicht nur für Veränderungen der Verfassung, sondern laut dieser auch für internationale Verträge und „Schwerpunktgesetze“ vonnöten.

Von der heftigen Kritik aus dem In- und Ausland an ihrem Verfassungsentwurf hatte sich die rechtspopulistische Regierungspartei Fidesz von Premier Viktor Orbán nicht beirren lassen. Unbeeindruckt vom Boykott der Opposition unterzeichnete der ungarische Staatspräsident Pal Schmitt am Ostermontag das neue Regelwerk. Obwohl die Regierung als Verfassungsziel eine Verschuldung von unter 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben hat, stößt Ungarns künftiges Grundgesetz nicht nur bei Verfassungsrechtlern, sondern auch in Wirtschaftskreisen auf Skepsis. Der Grund: Der Spielraum künftiger Regierungen wird durch die heutigen Fidesz-Machthaber mit dem Verfassungscoup erheblich eingeschränkt.

„Selbst wenn Fidesz die nächste Wahl verliert, wird die Partei über die Macht verfügen, eine neue Regierung zu Fall zu bringen“, konstatiert der Budapester Analyst Krisztian Szabados. Die Hände künftiger Regierungen könnten durch die neue Verfassung „gebunden“ sein, warnt besorgt die „Financial Times“.

Aufmüpfige Mitglieder ausgetauscht

Mit der Installierung eines hörigen Haushaltsrats, deren Mitglieder über Amtszeiten zwischen sechs und zwölf Jahren verfügen, kann Fidesz selbst bei einer Ablöse der jetzigen Regierung den Nachfolgekabinetten das Leben noch lange schwer machen – und diese nachhaltig destabilisieren. Denn das neue Gremium hat das Recht, per Veto jeden Haushaltsentwurf zurückzuweisen.

Nachdem der Chef des Haushaltsrats im vergangenen November es gewagt hatte, deutliche Kritik an dem seiner Meinung nach „zu riskanten“ Haushaltsentwurf für 2011 zu üben, tauschte Fidesz die Mitglieder des aufmüpfigen Rats kurzerhand gegen genehme Gefolgsleute aus. Dessen Besetzung ist nun durch die Verfassung sanktioniert – und kann auch nur durch eine Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Nicht nur Verfassungsänderungen, sondern auch Kurswechsel im Haushalts- und Sozialrecht wird künftigen Regierungen durch die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit zur Änderung sogenannter „Schwerpunktgesetze“ unmöglich gemacht. Denn trotz der Eigenheiten des ungarischen Wahlrechts sind parlamentarische Zweidrittelmehrheiten eher die Ausnahme als die Regel. Die neue Verfassung erschwere politische Veränderungen, konstatiert das „Wall Street Journal“: „Sie schwächt das System der gegenseitigen Gewaltenkontrolle.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26. April 2011)

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