Staatsvertrag: Die Minderheitenregelung im Wortlaut

Unterricht, Amtssprache, Aufschriften: Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten.

In Österreich sind die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten im Artikel 7 des Staatsvertrags festgeschrieben. Die Regelungen betreffen unter anderem den Unterricht in der Muttersprache, den Gebrauch des Slowenischen und des Kroatischen als Amtssprache, sowie Aufschriften und Bezeichnungen in deutscher und slowenischer beziehungsweise kroatischer Sprache. Der Artikel 7 im Wortlaut:

Artikel 7. Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten

  1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.

  2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.

  3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfasst.

  4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.

  5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.

(APA)

Mehr erfahren

Kommentare

Aus Angst vor der Blamage

Die Ortstafel-Volksbefragung ist Humbug. Aber wenigstens die Taktik stimmt.
Ortstafeln Prozent Kaerntner Loesung
Politik

Ortstafeln: 45 Prozent der Kärntner zufrieden

Nicht ganz die Hälfte der Kärntner befürwortet in einer Umfrage die Lösung mit zweisprachigen Tafeln in 164 Orten. 26 Prozent sind unzufrieden. Eine Volksbefragung hält die Mehrheit für Geldverschwendung.
Ortstafeln einstimmig fuer Kompromiss
Politik

Ortstafeln: FPK einstimmig für Kompromiss

Zustimmung bei der erweiterten Landespartei-Sitzung. Die Volksbefragung ist für Uwe Scheuch ein "wichtiger integrativer Bestandteil der Gesamtlösung", er wünscht sich ein Referendum in ganz Kärnten.
Innenpolitik

Ortstafeln: Es gibt noch Stolpersteine

Noch ist das Ortstafelgesetz nicht beschlossen. Rat-Obmann Inzko muss noch einmal sein Gremium damit befassen. Die Amtssprachenregelung sorgt für Irritationen. Und dann ist da auch noch die FPK-Volksabstimmung.
Leitartikel

Historischer Kompromiss mit Schönheitsfehlern

Wenn das Ortstafelgesetz beschlossen wird, dann wird dies in erster Linie der Großzügigkeit der slowenischen Minderheit in Kärnten zu verdanken sein.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.