Tierschützer-Prozess geht zu Ende: Urteile am Montag

VGT vor dem Parlament, Martin Balluch Tierschutz, Tiersch�tzer Foto: Clemens Fabry
VGT vor dem Parlament, Martin Balluch Tierschutz, Tiersch�tzer Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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14 Monate dauerte der Prozess, am Montag werden die Urteile verkündet. Verteidigungs-Zeugen wurden nicht befragt. Beobachter erwarten Freisprüche.

Lange schien es, als würde der Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation schier endlos dauern - das Finale kam dann aber überraschend schnell: Einzelrichterin Sonja Arleth hat die von der Verteidigung beantragten Zeugen nicht mehr geladen und wird am Montag, dem 2. Mai, um 9 Uhr exakt 14 Monate nach Prozessbeginn das Urteil verkünden. Nach Paragraf 278a StGB drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Beobachter rechnen mit einem Freispruch.

Anfang März, genau ein Jahr nach dem Start, hatte die Richterin bekanntgegeben, die Verhandlung nun schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen - obwohl erst sämtliche Zeugen der Anklage gehört worden waren. Die bis dahin vorgelegenen Ergebnisse des Beweisverfahrens dürften ihr offenbar ausreichen. Die beinhalten unter anderem die Aussagen der lange verheimlichten verdeckten Ermittlerin (VE) "Danielle Durand", die in 16 Monaten in der Tierschutzszene strafrechtlich Relevantes weder gehört noch gesehen oder gelesen hatte.

Anklage ausgedehnt

Um das Verfahren im Zeitplan abzuschließen, dehnte Arleth im März die Verhandlungstage bis 21 Uhr und länger aus. Noch am Tag vor den Schlussplädoyers wurde in einer Marathonsitzung ohne längere Pausen über 15 Stunden hindurch - bis nach Mitternacht - verhandelt. Praktisch im letzten Moment weitete Staatsanwalt Wolfgang Handler seine Anklage aus. Sechs der 13 Aktivisten waren bis dahin rein nach Paragraf 278a angeklagt (sieben u.a. auch wegen Nötigung und Sachbeschädigung).

Handler dehnte die Vorwürfe gegen zwei von ihnen, den erstbeschuldigten VgT-Obmann (Verein gegen Tierfabriken) Martin Balluch und seinen mitangeklagten Bruder, wegen einer Nerzbefreiung in Niederösterreich im Jahr 1997 auf Sachbeschädigung, dauerhafte Sachentziehung und Tierquälerei aus. Die Beschuldigten bestreiten jeden Zusammenhang mit dem Vorfall.

Ermittlungen "völlig gerechtfertigt"

Im Schlussvortrag hatte der Staatsanwalt dann 13 Schuldsprüche gefordert und Art und Umfang der - vielkritisierten - Ermittlungen als "völlig gerechtfertigt" bezeichnet. "Es war kein Verfahren gegen den Tierschutz, auch wenn es von einigen Angeklagten mit Vehemenz so dargestellt wurde", sagte er, "gewalttätigen Auswüchsen muss man entgegentreten".

Erkenntnisse der verdeckten Ermittlerin und einer ebenfalls erst nach mehreren Prozessmonaten aufgetauchten Vertrauensperson "VP 481" kanzelte er als irrelevant ab: Es handle sich dabei um "bloße Aktivisten. Sie waren nicht weniger, aber auch nicht mehr" und würden "daher weder zur Be- noch zur Entlastung beitragen".

"Es gibt keine kriminelle Organisation"

Verteidiger und Angeklagte sahen die Sache naturgemäß konträr und erwarten sich einen "glasklaren Freispruch", der auch eine "schallende Ohrfeige" für die Ermittlungen darstellen soll. "Es ist schlicht und einfach so: Es gibt keine kriminelle Organisation", betonte Anwalt Josef Philipp Bischof. Die Soko habe lange gesucht, aber nichts gefunden: "Es war nichts da, es gibt nichts zu finden." Am Mond auf Palmensuche zu gehen, wäre etwa genauso sinnvoll gewesen, meinte er.

Einen Blick in die Zukunft warf sein Kollege Jürgen Stephan Mertens. Er hoffe, dass in der Staatsanwaltschaft "die Erkenntnis reift, dass man dieses Verfahren nicht in eine weitere Instanz zieht". Ein allerdings eher unwahrscheinliches Szenario: Handler kündigte nämlich bereits mehrfach an, sich die Geltendmachung der Nichtigkeit vorzubehalten.

(APA)

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