Nach den Freisprüchen ist die Reform des Mafia-Paragrafen dringender denn je.
Nein, es ist keine Blamage, wenn ein Gericht einen Freispruch fällt. Es zeugt nur von jener gesunden Distanz zur Anklage, die gerade im Tierschützer-Prozess kaum zu bemerken war. Aber es ist sehr wohl eine Blamage, wenn ein Gericht gezählte 14 Monate braucht, um auf Grundfragen Antworten zu liefern, die sowohl rechtlich als auch unter Einschaltung des gesunden Menschenverstandes längst klar auf der Hand lagen. Oder wundert es jemanden, dass Tierschützer nicht als „Mafia-Paten“ einzustufen sind? Oder dass Aktivisten, die – ja, verbotenerweise – Mastschweine aus winzigen Metallkäfigen befreien, deshalb nicht als Tierquäler verurteilt werden? Wohl kaum.
Dem Staatsanwalt ist auch nicht vorzuwerfen, dass er den Mafia-Paragrafen auspackt, wenn ihm dieser praktischerweise zur Verfügung steht. Aber es ist dem Gesetzgeber vorzuwerfen, diesen unbestimmten Tatbestand nicht längst reformiert zu haben.
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