Bis zu 70.000 Euro Entschädigung pro Angeklagtem?

TIERSCH�TZER-PROZESS IN WIENER NEUSTADT
TIERSCH�TZER-PROZESS IN WIENER NEUSTADT(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (Andreas Pessenlehner)
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Die freigesprochenen Tierschützer stehen vor dem finanziellen Ruin. Sie fordern Entschädigung für Verfahren und U-Haft. Wegen der Berufung des Staatsanwalts könnte dies lange dauern.

Die vom Vorwurf der kriminellen Organisation freigesprochenen Tierschützer und ihre Anwälte wollen eine finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Je nachdem, wie schwer jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen ist, variiert auch der geforderte Betrag. Das sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere Beschuldigte vertritt, darunter Martin Balluch, Obmann des VgT (Verein gegen Tierfabriken). Pro Kopf könne man von etwa 60.000 bis 70.000 Euro ausgehen.

Eingefordert wird zunächst einmal eine Entschädigung für die U-Haft von 100 Euro pro Tag - vom alten Tarif ausgehend, weil die Betroffenen noch vor der Gesetzesänderung, die den Betrag auf 20 bis 50 Euro senkte, in Haft saßen. Zusätzlich will man Verdienstentgang für jene geltend machen, bei denen das tatsächlich der Fall war, und Schmerzensgeld für die psychisches Leid verlangen. Mehrere Angeklagte befinden sich aufgrund des Verfahrens in psychologischer Behandlung.

Lange Prozessdauer "wie eine U-Haft"

Eine Wiedergutmachung will man aber auch für die lange Prozessdauer, "die man wegen der monatelangen Anwesenheit vor Gericht wie eine U-Haft sehen kann", erklärte Traxler. Pro Verhandlungstag wird daher eine Entschädigungszahlung analog zu den Tarifen für die Untersuchungshaft gefordert. Die Chancen, damit in Österreich durchzukommen, stünden "zu Null", räumte der Verteidiger gleich ein. Man sei aber der Ansicht, dass das Gesetz in diesem Fall verfassungswidrig sei und rechne daher mit einem Gang vor den EuGH in Straßburg.

Da die Staatsanwaltschaft bereits einen Tag nach dem Urteil Berufung anmeldete, werden aber noch Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis über eine Entschädigung für die Betroffenen entschieden werden kann. Das kann nämlich erst erfolgen, wenn der Richterspruch Rechtskraft erlangt hat. Nach Einschätzung des Anwalts wird Richterin Sonja Arleth "locker fünf Monate" brauchen, um das Urteil schriftlich auszufertigen. Heuer sei daher keine diesbezügliche Entscheidung und damit auch keine finanzielle Entschädigung mehr zu erwarten.

1250 Euro Entschädigung für Verteidigung

Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin. Neun von ihnen bekamen Verfahrenshilfe für den Prozess, vier Personen wurde sie - aus wirtschaftlichen Gründen - nicht gewährt. Trotz dem Freispruch müssen sie aber selbst für die Verteidigerkosten aufkommen, der Staat zahlt für das gesamte Verfahren lediglich eine Entschädigung in der Höhe von maximal 1250 Euro.

"Das kann nicht sein", forderte Balluch diesbezüglich eine Gesetzesänderung. Zumindest die Anwälte wollen ihren Mandanten bei den Kosten aber "großzügig entgegenkommen": "Sie stehen ohnehin schon vor dem Nichts", meinte Traxler.

(APA)

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